
Umgehungsstraße Bensersiel im EU-Vogelschutzgebiet, Foto (C) Manfred Knake
Der Schwarzbau der Umgehungsstraße („kommunale Entlastungsstraße“) in Bensersiel, Stadt Esens im Landkreis Wittmund/NDS, sorgt weiter für Schlagzeilen. Urteile des OVG Lüneburg (2013) und des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig (2014) erklärten die Bebauungspläne nach einer Klage des enteigneten und bis heute nicht entschädigten Landeigentümers für „rechtsunwirksam“. Im Februar 2015 urteilte das OVG Lüneburg erneut: Auch die Enteignung des Klägers war rechtswidrig.
Die Straße wurde also illegal, trotz rechtzeitiger warnender Hinweise im Beteiligungsverfahren – auch durch den Wattenrat – in einem EU-Vogelschutzgebiet gebaut, mit ca. 5,4 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln, Gesamtkosten fast 9 Millionen Euro. Der Stadt Esens droht ein teurer Rückbau der illegal gebauten Straße und die Rückzahlung der Fördermittel. Die Stadt will dieses finanzielle Desaster mit Hilfe des „grün“ geführten Niedersächsischen Umweltministeriums verhindern.
Eigentlich sind die Urteile der Gerichte eindeutig, eine „Heilung“ des Verfahrens ist demnach nicht möglich, aber sie wird versucht, mit einem äußerst trickreichen Verwaltungsverfahren der „Neuabgrenzung“ des Vogelschutzgebietes, damit die Straße „passend“ gemacht werden kann. Das Verfahren passierte am 03. Februar den Niedersächsischen Landtag und soll bis zum Herbst 2015 abgeschlossen sein. Zitat aus dem Schreiben des Umweltministeriums vom 04. März 2015 an den Wattenrat: „Mit Beschluss vom 03.02.2015 hat die Landesregierung die Gebietserweiterung des EU-VSG V63 im Bereich Bensersiel beschlossen und die Erweiterungsflächen als gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/ EG zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – VRL – zu benennendes Gebiet ausgewählt.“ (Ulrich Sippel, MU Niedersachsen, Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Referat 27 – Biologische Vielfalt, Natura 2000, Schutzgebiete, Landschaftsplanung)
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