Wind“park“ Alpha Ventus: 30 Millionen Euro Subvention aus dem Bundeshaushalt, EU verabschiedet Leitlinien für den Artenschutz

Wind"park" Alpha Ventus vor Borkum, Foto (C): Archiv Alpha Ventus

Neben den ohnehin schon üppigen haushaltsneutralen Subventionen über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), die mit einer Zwangsumlage auf alle Stromkunden den Windkraftbetreibern in die Taschen fließen, legt der Bundeshaushalt allein für den Wind“park“ Alphas Ventus vor Borkum noch etwas drauf: 30 Millionen aus  Steuermitteln. Die Stromkunden werden den Zubau der Nordsee mit windabhängigenen Kraftwerken an ihren Stromrechnungen merken. Zuverlässig einspeisende Wärmekraftwerke werden durch den Windkraftausbau nicht überflüssig, sie müssen den unverzichtbaren Regelbetrieb bei Windschwankungen ausgleichen, damit das Stromnetz nicht zuammenbricht.

Windkraftwerke können nur in das Stromnetz einspeisen, wenn das Netz bereits von Wärmekraftwerken stabil vorgehalten wird, Windkraft ist also ein Additiv-, keine Alternativenergie! Zusätzlich gibt es bereits jetzt erhebliche Probleme beim Natur- und Artenschutz durch den Zubau der Landschaft mit ca. 25.000 Windkraftwerken allein in in Deutschland, auf See werden Kollisionen mit ziehenden Vögeln erwartet, das wurde bereits untersucht:

* Offshore-WKA tödlich für Vögel, Forschungsergebnisse des Minos- Projekts

Die selbe EU-Kommission, die die Subventionen für Alpha Ventus abnickte, gab am 29. Oktober 2010 „Leitlinien zur Vermeidung von Konflikten zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätspolitik“ bekannt,  völlig unverbindlich und 20 Jahre zu spät! So lange werden die Probleme schon diskutiert, aber ohne Rücksicht auf Verluste ganzer Landstriche und jetzt auch noch die Nord- und Ostsee, die mit immer größeren Windkraftanlagen zugebaut werden, mit Unterstüzung der Naturschutzorganisationen BUND, NABU, WWF und Greenpeace. Die Triebfeder des Booms ist das Geld, vorgeschoben wird ein imaginärer „Klimaschutz“, den es allein begrifflich nicht geben kann. Weder das Wetter noch in Folge den statistischen Wert des Kimas kann man „schützen“. Die Vergütungen als Zwangsabgbae aus dem EEG sind für die Betreiber enorm:

Vergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz 2009:

  • Anfangsvergütungssatz: 0,13 €/kWh für die ersten 12 Jahre
  • Windenergieanlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen werden, erhalten zusätzlich zur erhöhten Anfangsvergütung einen sog. Sprinterbonus von 0,02 €/kWh
  • Die 12 Jahre erhöhter Vergütung verlängern sich entsprechend der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe:
    – 0,5 Monate für jede abgeschlossene Seemeile, die eine Basisentfernung von  12 Seemeilen übersteigt.
    – 1,7 Monate für jeden abgeschlossenen Meter, der eine Basiswassertiefe von 20m übersteigt
  • Nachdem für eine Windenergieanlage der erhöhte Anfangsvergütungssatz abgelaufen ist, erhält der Windenergieanlagenbetreiber den Basisvergütungssatz in Höhe von 0,035 €/kWh
  • Der Anfangsvergütungssatz wird für jedes Jahr, das eine Windenergieanlage nach 2015 in Betrieb geht, um 5% gesenkt.

BMU Pressedienst Nr. 169/10 — Erneuerbare Energien – EU

30.Oktober 2010

EU-Kommission bewilligt Beihilfe für Offshore-Windpark alpha ventus

Röttgen: Entscheidung kommt zur richtigen Zeit

Die EU-Kommission hat die Beihilfe für den ersten deutschen Offshore-Windpark alpha ventus in voller Höhe von 30 Millionen Euro genehmigt. „Diese Entscheidung der Kommission kommt zur richtigen Zeit“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele und erklärtes Ziel im Energiekonzept der Bundesregierung. „Nur wenn wir den Ausbau der Offshore-Windenergie konsequent vorantreiben, können wir unser energiepolitisches Ziel von 25.000 Megawatt Offshore bis zum Jahr 2030 erreichen. Alphas Ventus ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nahezu CO2-freien Stromversorgung in Deutschland“, so der Bundesumweltminister weiter.

Alpha Ventus ist weltweit der erste Windpark, der weit entfernt von der Küste in mehr als 25 Metern Wassertiefe gebaut wurde. Die technologischen Herausforderungen waren immens und die gewonnenen Forschungsergebnisse liefern wichtige technische und ökologische Erkenntnisse für den Bau aller kommenden Windparks.

Bereits vor dem Bau von alpha ventus wurden eine Reihe von Genehmigungen für den Bau von Offshore-Windparks erteilt, keines dieser Projekte wurde jedoch durchgeführt. Lediglich die in der Betreibergesellschaft DOTI zusammengeschlossenen Unternehmen waren bereit, die entsprechenden Risiken auf sich zu nehmen. Das Bundesumweltministerium wird die Beihilfe, die vor dem Bau von alpha ventus in Aussicht gestellt wurde, nach der nun vorliegenden Genehmigung der EU-Kommission so schnell wie möglich bewilligen.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1450&language=DEEU-Kommission-

IP/10/1450

Brüssel, den 29. Oktober 2010

Leitlinien zur Vermeidung von Konflikten zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätspolitik

Obgleich Windenergie für Flora und Fauna im Allgemeinen keine Bedrohung darstellt, können fehlerhaft konzipierte Windparks oder solche mit schlecht gewähltem Standort nachteilige Auswirkungen auf empfindliche Arten und Lebensräume haben. Die Europäische Kommission hat heute daher Leitlinien für den Ausbau von Windenergie in geschützten Naturgebieten veröffentlicht. Diese Leitlinien gelten für das Natura-2000-Netz, das ein Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU und ein wichtiges Instrument in den Bemühungen der EU ist, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2020 zu stoppen und umzukehren. Der Windenergie kommt bei der Verwirklichung des EU-Ziels, bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamt­energieverbrauch Europas von 20 % zu erreichen, eine wichtige Rolle zu, und ihr Einsatz in Natura-2000-Gebieten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Solche Projekte müssen jedoch auf Einzelfallbasis bewertet werden.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: „Diese neuen Leitlinien verschaffen den Mitgliedstaaten und der Industrie Klarheit, wie der Ausbau von Windenergie im Einklang mit den Anforderungen von Natura 2000 erfolgen kann. Es werden keine Änderungen der Rechtsvorschriften oder der Politik vorgenommen, sondern lediglich Leitlinien zu den bestehenden Vorschriften an die Hand gegeben. Wir wollen sicherstellen, dass die Ziele für erneuerbare Energien unter Einhaltung der Artenschutzbestimmungen der EU erreicht werden.“

Strategische Planung als Schlüssel

Mit den heute veröffentlichten Leitlinien sollen Konflikte zwischen dem Ausbau von Windenergie und der Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Natura-2000-Schutzgebieten vermieden werden. Es wird aufgezeigt, welche Bedeutung einer strategischen Planung zukommt und dass neue Windenergieprojekte einer angemessenen Qualitätsprüfung unterzogen werden müssen. Die Leitlinien enthalten beispielhafte Praktiken und zeigen, wie bei Windenergieprojekten Schädigungen von empfindlichen Naturgebieten vermieden werden können.

Eines der wirksamsten Mittel, um die Auswirkungen von Windparks auf Natur, Flora und Fauna von Beginn des Planungsprozesses auf ein Minimum zu begrenzen, ist die strategische Planung von Windparkprojekten über ein breites geografisches Gebiet. Dies führt nicht nur zu einem stärker integrierten Rahmen, sondern dürfte auch das Risiko von Problemen und Verzögerungen in späteren Phasen auf Ebene der einzelnen Projekte verringern.

Hintergrund

Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 seinen Energieverbrauch zu 20 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Windenergie soll einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten. Außerdem trägt sie dazu bei, Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sowie den mit der konventionellen Stromgewinnung in der EU verbundenen Verbrauch an Süßwasser wesentlich zu reduzieren. Windenergie hatte in den vergangenen zehn Jahren ein rasches Wachstum zu verzeichnen und machte im Jahr 2009 rund 4,8 % des gesamten Stromverbrauchs in der EU aus. Dieser Anteil dürfte sich bis 2020 mindestens verdreifachen.

Natura 2000, ein EU-weites ökologisches Netz aus knapp 26 000 Gebieten in den 27 EU-Staaten, wurde im Rahmen der FFH-Richtlinie von 1992 errichtet und umfasst nahezu 18 % der Landfläche der EU. Ziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Gebieten mit großer biologischer Vielfalt und die Sicherung des langfristigen Überlebens der wertvollsten und am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume Europas. Natura 2000 ist kein System von streng geschützten Naturgebieten, in denen jede menschliche Tätigkeit untersagt ist. Sicher wird das Netz auch Naturschutzgebiete umfassen, doch dürfte der größte Teil der Fläche weiterhin in Privatbesitz sein, und es wird darauf ankommen sicherzustellen, dass diese Gebiete künftig in einer sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltigen Weise bewirtschaftet werden.

Weitere Informationen

Leitlinien für Windenergie und Natura 2000

http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/guidance_en.htm

Naturschutz- und Biodiversitätspolitik der EU

http://ec.europa.eu/environment/nature/index_en.htm

Windenergiepolitik der EU

http://ec.europa.eu/energy/renewables/wind_energy/wind_energy_en.htm

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