21 kritische Fragen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Teure Erneuerbare Energie: Windenergieanlagen und Maisanbau, Utgast/Gemeinde Holtgast, LK Wittmund – Foto (C): Manfred Knake

21 kritische Fragen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Noch im Dezember 2020 soll im Deutschen Bundestag über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG21-Novelle) abgestimmt werden. Es steht zu befürchten, dass wieder einmal völlig übereilt und ohne eine gründliche vorherige Aufarbeitung diese Novelle mehrheitlich durchgewunken wird. Sie soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das EEG „bescherte“ in der Vergangenheit als gesetzlich festgelegte Zwangsabgabe allen Stromkunden (neben Dänemark) die höchsten Strompreise in Europa. Profiteure sind Windkraft-, Solar- und Biogasbetreiber. Ab Januar 2021 kommt noch eine „CO2-Abgabe“ hinzu, eine im Oktober 2020 vom Bundestag willkürlich festgesetzte neue Steuer auf  Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas, die sukzessive steigen soll, fürs „Klima“. Steigen werden dadurch auch wieder die Verbraucherpreise.

Prof. Dr. Werner Mathys von der Bürgerinitiative Vernunftkraft NRW e.V. hat zur EEG-Novelle 21 Fragen zusammengestellt. Seine Ausarbeitung können Sie hier Fragen zur EEG Novelle  als .pdf-Datei nachlesen.

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