NABU: Falscher Amsel-Alarm(?)

Amsel, Foto: Andreas Trepte, www.photo-natur.de

#edit, 15. Sept.2011: Der Amsel-Alarm ist ist offensichtlich doch nicht so unbegründet, wie eine Meldung des  Bernhard-Nocht Instituts für Tropenmedizin am 14. Sept. 2011 nahelegt. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg  seien in den letzten zwei Monaten viele tote Amseln gefunden wurden. In einer aus Hessen stammenden Amsel fanden die Wissenschaftler des Instituts das Usutu-Virus, das von Stechmücken übertragen wird. „Dass das Massensterben der Vögel durch das Usutu-Virus bedingt ist, bleibt jedoch noch zu beweisen“, sagte ein Institutsmitarbeiter. Die vollständige  Pressemitteilung des Instituts und eine Anmerkung finden Sie ganz unten.

#edit, 16. Sept. 2011: Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) schreibt dazu am 16.09. 2001 sehr informativ Usutu-Virus: Amselsterben oder Panikmache?

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Dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) kommen die Vögel abhanden. Zuerst war es die Brandgans, die man für Gewinnchancen einer Verlosung zählen sollte, nun ist es gar die ungleich häufigere Amsel, die „rückläufig“ oder gar „verschwunden“ sein soll. Wie das? Der NABU ließ interessierte Vogelfreunde Vögel zählen, „Die Stunde der Gartenvögel“ heißt diese in jedem Jahr neu aufgelegte Marketingnummer. Im Mai 2011 ließ der NABU auch über Agenturen verlauten: „Bei der diesjährigen Aktion ‚Stunde der Gartenvögel‘ zählten Vogelfreunde etwa 101.000 Amseln, wie der Naturschutzbund NABU am Dienstag in Berlin mitteilte. Das seien sieben Prozent weniger Sichtungen als im Vorjahr.“ Die exakten Prozentzahlen suggerieren gar einen wissenschaftlichen Anspruch, der aber nicht annähernd erfüllt ist. Weiterlesen

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Naturschutz in der Eifel: Raserei und Gewalt

Symptomatisch für die mentale Verfassung vieler Bundesbürger, die  ihre „Freiheit“ durch ungehemmte Raserei ausleben und ihr Ego über PS-starke Autos definieren, mag eine kleine Landesstraße in der Eifel sein. Dort wurde auf einer Länge von wenigen hundert Metern eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutze der dort häufig fliegenden Uhus eingerichtet, die vorher dort ebenso häufig durch zu schnell fahrende Fahrzeuge ums Leben kamen.

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Gerichtsarithmetik: 1x Jagdstörung = 4x Enten tottreten

Flügellahme Pfeifente an der Ems

 

Interessant, mit welchen verschiedenen Maßstäben ein und dasselbe Gericht bei Jagdverstößen urteilt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2.000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt, weil er während einer Wasservogeljagd ohne Hund aus einer Deckung am Emsdeich in sein Nebelhorn blies, um auf sich aufmerksam zu machen und dabei Gänse verscheuchte. Die Strafe für diese „Jagdstörung“ betrug das Vierfache des brutalen Umgangs eines Jägers mit einer Ente, der eine von ihm angeschossene Ente totgetreten haben soll und dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro zahlen muss. Viermal eine Ente tottreten hat also die gleiche juristische Konsequenz wie einmal ins Nebelhorn blasen. Bemerkenswert auch, dass dieser Vorfall wieder nicht in der Straftatenstatistik der Jagd auftaucht, sondern als „Tierquälerei“ behandelt wird. Der Anwalt des tierquälenden Entenjägers ist selber aktiver Jäger, der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden angestellt.

 

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Seehunde sind schuld am Verfall der Krabbenpreise, sagen die Küstenfischer

Der Seehund ist wieder mal an allem schuld

Dirk Sander, Präsident des Landesfischereiverbandes Weser Ems und Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft der Küstenfischer Weser-Ems e.V., hat den Verursacher des Preisverfalls bei Krabben ausgemacht: Es ist der Seehund, oder bezeichnender Weise auch der „Gemeine Seehund“ genannt, der sich nicht an die Marktregeln hält. Sanders simple Fischerlogik, vor CDU- Politikern unwidersprochen am 05. September 2011 in Neuharlingersiel im LK Wittmund geäußert, lautet so (der anwesende Europaabgeordnete Hans- Gerd Pöttering, CDU, soll fleißig mitgeschrieben haben):

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Ems-Kanal: BUND, NABU und WWF rücken von eigener „Schnapsidee“ ab

01. Dez. 2009, Zollhaus in Leer: Verbandsfunktionäre sorgen für Unmut in Ostfriesland bei der Rechtfertigung ihres "Ems-Kanals"

Nun sind BUND, NABU und WWF endlich von der Idee des „Ems-Kanals“(.pdf_Projektmerkmale und Ziele des Emskanal_28082009) abgerückt, die sie Ende 2008 selbst mit Unterstützung des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff, CDU (heute Bundespräsident)  geboren hatten, abgerückt mit Hilfe eines Gutachtens, mit dem wieder viel öffentliches Geld verbrannt wurde. Der Kanal sollte die Ems entlasten und der Meyer Werft die Überführung noch größerer Kreuzfahrtschiffe ermöglichen. Welch´ späte und teure Erkenntnis! Nach Auffassung des Wattenrates und vieler Aktivisten der Region gehört eine Werft, die riesige Luxusliner im Binnenland baut, an die Küste, und nicht nach Papenburg. Noch im April 2011 waren die Verbändespitzen in Leer auf einem Workshop nicht bereit, die Verlegung der Meyer Werft an die Küste überhaupt zu diskutieren.

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Salzwiese zwischen Dornumersiel und Bensersiel hat sich erholt, aber wie lange?

Salzwiese bei Dornumersiel (LK Aurich): links Quecke, rechts Strandaster

Diese Salzwiese vor dem Seedeich östlich von Dornumersiel im LK Aurich hat sich  innerhalb nur eines Jahres prächtig entwickelt, auf einem Teilbereich.  Große Flächen des oberen Teils der Salzwiese waren und sind nach wie vor mit der Strandquecke ((Agropyron litorale) überwachsen und verdienen den Namen „Salzwiese“ gar nicht mehr, weil die typischen Pflanzen der Salzwiese weitgehend fehlen. Ursache ist die starke Entwässerung durch senkrecht zum Seedeich in Richtung  Watt verlaufende Gräben („Grüppen“) und die fehlende extensive Beweidung als „Pflegeschnitt“.

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Prozesse „Jagdstörung“ Gänsejagd: Spende aus Frankreich

Die Berichterstattung über die „Jagdstörung“ der Gänsejäger an der Ems im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Spenden für Eilert Voß, der nach der zurückgewiesenen Berufung durch das Landgericht in Aurich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat (den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten für zwei Gerichte), kamen bisher auch aus den Niederlanden und nun gar aus Frankreich. France TV hatte ebenfalls über den Fall berichtet. Inzwischen sind mehr als 5.600 Euro  6.500 Euro (#edit: Stand 31. Aug. 2011, 10:00 h) als Spenden eingegangen, die aber die Gesamtkosten nicht decken werden. 500 Euro wurden von einer Einzelperson aus Emden gespendet! Wir verweisen daher noch einmal auf das Spendenkonto und bedanken uns im Namen von Eilert Voß bei allen bisherigen Spendern:

Kontoinhaber Eilert Voß, BLZ XXX Konto: XXX (#edit: Konto inzwischen gelöscht!)

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„Gänsekrieg“ an der Ems: RA Storr zur zurückgewiesenen Berufung des Landgerichts Aurich wegen „Jagdstörung“

Vorbesprechung im LG Aurich: Eilert Voß, RA Dominik Storr (v.l.)

Rechtsanwalt Dominik Storr

D-97845 Neustadt am Main / OT Erlach, den 30. August 2011

– Pressemitteilung –

„Gänsekrieg“ an der Ems

Urteilsbegründung des Landgerichts Aurich liegt vor

Seit Monaten wird deutschlandweit in Presse und Fernsehen über den „Gänsekrieg“ an der Ems berichtet. Der Vogelschützer Eilert Voß ist seit Jahren bei Wind und Wetter im ostfriesischen Naturschutzgebiet »Petkumer Deichvorland« an der Ems unterwegs, um Jagdverstöße bei der Gänsejagd zu dokumentieren. Akribisch notiert er Schuss für Schuss und macht Fotos von Jagdfreveln im europäischen Vogelschutzgebiet, die nicht nur in Publikationen des Natur- und Vogelschutzes, sondern auch in renommierten Zeitungen und Magazinen veröffentlicht werden. Und er bringt die Jagdfrevel im Naturschutzgebiet zur Anzeige. Zwar sahen sich die zuständigen Behörden bisher noch nicht veranlasst, die Verstöße zu ahnden, aber viele Zeitungen haben darüber berichtet. Kein Wunder also, dass Eilert Voß den Gänsejägern ein Dorn im Auge ist. Um den unbequemen Beobachter vom Ort des Geschehens fern zu halten, zogen die Jäger vor das Zivilgericht und klagten auf Unterlassung – wegen angeblicher Jagdstörung.

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NABU-Leer goes GAZPROM: Glückwünsche von Energieriesen zum 100sten Geburtstag

Alter schützt vor Torheit nicht: Die Kreisgruppe des NABU in Leer feierte im August 2011 einen runden Geburtstag: 100 Jahre! Der Wattenrat Ost-Friesland gratuliert.

Der NABU-Leer hat dazu eine lesenwerte und reich bebilderte Festschrift vorgelegt, die, am Beispiel der Ems und der Meyer Werft,  auch kritisch mit den eigenen Verbandsfunktionären umgeht (Schriftenreihe Naturerlebnis Ostfriesland, Band 4, ISSN 1611-8030, Hrsg. NABU Kreisgruppe Leer & TourNatur). Bemerkenswert: Es gratulierten in der umfangreichen Festschrift des NABU auch der regionale Energieanbieter EWE und der Energiemulti WINGAS (Die Wingas GmbH & Co. KG  ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BASF-Tochter Wintershall und der Gazprom mit Sitz in Kassel). Vor drei Jahren noch gab es keine „herzlichen“ Verbindungen zwischen dem NABU und den Energieanbietern, im Gegenteil. 2008  klagte der NABU Landesverband Niedersachsen gegen eine erteilte Genehmigung des Rahmenbetriebsplans von WINGAS und EWE vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg. Die EWE und WINGAS bauen riesige Salzkavernen im Rheiderland, die Salzsole wird in hoher Konzentration in das Dollartwatt eingeleitet.

Wie  in drei Jahren aus einer Klage gegen die Energieanbieter ein herzliches Einvernehmen wurde ist hier nicht bekannt und müsste vom NABU erläutert  werden. Aber was im Großen beim Klageverzicht der Naturschutzverbände gegen Bares funktioniert, könnte mit Hilfe des Landesverbandes auch im Kleinen auf Kreisebene funktionieren…

Eigentlich ist diese energiewirtschaftliche unterstützte NABU-Geburtstagsfestschrift ein Rätsel für Insider: Immerhin ist gerade der Leeraner NABU stets eine verlässliche, fachlich sehr versierte  und kritische Naturschutzgruppe bei Eingriffen in den Dollart gewesen. Ob es an „unserem“ ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder liegt,

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„Jagdstörung“ Gänsejagd Ems: Berufung von Eilert Voß vom Landgericht Aurich zurückgewiesen

Eilert Voß im Pressegespräch nach der Urteilsverkündung

Nur wenige Minuten dauerte die Urteilsverkündung im Berufungsverfahren von Eilert Voß am 26. August 2011 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen die Verurteilung wegen „Jagdstörung“ mit 2.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft vor dem Amtsgericht in Emden. Voß hatte im Dezember 2010 einen Jäger, der aus einer Deckung am Emsdeich ohne verfügbaren Jagdhund auf Gänse schoss, mit einem Nebelhorn „gestört“. Der Landgerichtspräsident Hans-Otto Bartels verkündete den Tenor des Urteils, die Berufung werde zurückgewiesen, weil sie unbegründet sei. Voß habe die Kosten des Verfahrens und der Anwälte zu tragen. Sowohl der gegnerische Anwalt als auch Voß´ Anwalt waren zum Verkündungstermin nicht erschienen.

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