Feuerwerke im Nationalpark: „wissentliche oder unwissentliche Täuschung der Öffentlichkeit“

Feuerwerk an einen Naturschutzgebiet, Symbolfoto (C) Eilert Voß

Feuerwerk an einen Naturschutzgebiet, Symbolfoto (C) Eilert Voß

Von Manfred Knake

Den Vorwurf der „mangelnden Fachkompetenz“ im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog oder Bensersiel haben die Mitarbeiter des Landkreises Wittmund nicht auf sich sitzen lassen und, verständlicherweise, öffentlich zurückgewiesen.

Im nachfolgenden Beitrag der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ wirft mir der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog, das bereits stattgefunden hat und das am Strand von Bensersiel, das am 11. August stattfinden sollte und abgesagt wurde, eine „wissentliche oder unwissentliche Täuschung der Öffentlichkeit“ vor. Das ist starker Tobak und bei näherer Betrachtungsweise nur vernachlässigbare Sesselpuperei, die mehr mit dem Aussitzen von Konflikten und Suchen von Ausnahmeschlupflöchern als mit „nachhaltigem“ Verwaltungshandeln in der Sache zu tun hat. Das trifft genauso zu für die Arbeitsweise der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven: Konflikten aus dem Wege gehen, ggf. abtauchen und überwiegend  die heile Nationalparkwelt auf der Webseite beschwören.

Zur Sache: Fakt ist, dass in den öffentlichen Ankündigungen zu den Höhenfeuerwerken von Langeoog und Bensersiel stets die Strände als Veranstaltungsort angegeben wurden, und die gehören zur Erholungszone des Nationalparks. Tatsächlich wurde auf Langeoog als Abbrennort trickreich die Fläche am Strand genau unterhalb der mittleren Hochwasserlinie gewählt, die als Grenze haarscharf nicht mehr zur Erholungszone gehört. Die Auswirkungen auf die streng geschützten Zugvögel sind aber dieselben, als wenn das Feuerwerk wenige Meter weiter im Nationalpark gezündet worden wäre. Auch ein Feuerwerk knapp außerhalb der Nationalparkgrenzen ist mit den im Nationalparkgesetz formulierten Schutzzielen im Nationalpark absolut nicht vereinbar, da kann der Landkreis Wittmund sich drehen und wenden wie er will!

Auch dann gilt ein Verbot der Beunruhigung, ganz ohne Nationalparkgesetz, diesmal nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39) „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen…“. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesnaturschutzgesetz vor (!) schädigenden Maßnahmen in einem EU-Vogelschutzgebiet, zu dem der Nationalpark gehört, eine Verträglichkeitsprüfung vorschreibt. Das ist in keinem Fall geschehen. Um den vom Landkreis Wittmund gezündeten Nebeltopf einer ohnehin schwer nachweisbaren „erheblichen Beeinträchtigung“ nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei der sich gar der „der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“,  ging es zunächst gar nicht. Nun gibt die Untere Naturschutzbehörde den Schwarzen Peter weiter an die Kommunen, die nach dem „Sprengsstoffgesetz“ selbst für die Genehmigungen der Feuerwerke zuständig gewesen seien.

Auf meine schriftliche Eingabe beim Landkreis Wittmund, in der ich meine Bedenken gegen die Feuerwerke formulierte, wurde bisher überhaupt nicht geantwortet; aus der Presse erfahre ich jetzt von meinem bösen Tun. Von einer Naturschutzbehörde sollte jedoch mehr als nur aussitzendes formal-bürokratisches Handeln erwartet werden. Sie sollte ein Interesse haben, nachweisliche schädigende Einflüsse auf die Natur – in diesem Falle nichts Geringeres als ein Nationalpark und ein EU-Vogelschutzgebiet – zu unterbinden. Das ist beispielsweise weder bei den Feuerwerken noch im Falle der Umgehungsstraße Bensersiel in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ zu erkennen gewesen. Auch hier hatte die Behörde (der Landkreis Wittmund ist Komunalaufsichtsbehörde) keine Bedenken gegen die Flächennutzungspläne für den Straßenbau. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilten später gegen die Rechtmäßigkeit der Straße und für den klagenden Grundstückseigentümer, eine schallende Ohrfeige auch für die Untere Naturschutzbehörde…

Und was für Mecklenburg-Vorpommern gilt, sollte auch Beachtung im Landkreis Wittmund finden: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: „Feuerwerke und Vogelschutz, Juni 2013: […] Der Frühjahrszug spielt sich überwiegend im Zeitraum Anfang März – Ende April ab, während der Herbstzug Anfang August einsetzt und bis Mitte November andauert. In diesem Zeitraum ist damit zu rechnen, dass Höhenfeuerwerke mit Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 10 km und Höhenfeuerwerke ohne Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 4 km um die Schlafplätze der Zugvögel nicht zugelassen werden können. […]“, . pdf: Merkblatt_Feuerwerke

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S.4, 04. August 2015

Behörde weist Kritik zurück
NATURSCHUTZ Wattenrat hat Landkreis mangelnde Fachkompetenz vorgeworfen
Der Vorwurf von Manfred Knake sei „völlig unangebracht“, so der Landkreis Wittmund gestern.
BENSERSIEL/KDH – Im Namen des Wattenrats hat Manfred Knake die Genehmigung von Feuerwerken in Bensersiel (war geplant, ist aber inzwischen abgesagt worden) und auf Langeoog scharf kritisiert. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises warf der Holtgaster mangelnde fachliche Kompetenz vor (wir berichteten). Diesen Vorwurf wies die Behörde gestern als „völlig unangebracht“ zurück. Knake irre in wesentlichen Punkten und täusche damit „die Öffentlichkeit wissentlich oder unwissentlich“.
Die UNB erklärt, dass für beide angezeigten Feuerwerke (Langeoog und Bensersiel) nicht Flächen im Nationalpark (Erholungszone), wie von Knake in den Raum gestellt, als Veranstaltungsort benannt, sondern Flächen außerhalb der Grenzen des Nationalparks (in der sogenannten weißen Zone) benannt worden seien. Eine Zuständigkeit nach Nationalparkgesetz (Genehmigung oder Untersagung) sei somit rechtlich ausgeschlossen gewesen. Die zuständige Behörde für die Genehmigung eines Feuerwerks sei nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und den dazugehörigen Rechtsverordnungen grundsätzlich die jeweilige Gemeinde. Im kritisierten Fall habe die Zuständigkeit bei der Gemeinde Langeoog und der Stadt Esens gelegen. Weiter teilt die Behörde mit: „Da seitens des Landkreises kein Genehmigungsverfahren nach dem Nationalparkgesetz oder der  Schutzgebietsverordnung durchzuführen war, war lediglich die Frage der erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes aufgrund der Anzeige des Feuerwerks zu erörtern. Hier gibt es längst eine richtungsweisende Rechtsprechung über die Auslegung des Begriffs der Erheblichkeit, die hierbei heranzuziehen ist. Das hat die Untere Naturschutzbehörde getan, aber auch die Nationalparkverwaltung mit ihrer fachlichen Einschätzung, die der Landkreis Wittmund teilt.“ Der von Knake zitierte Sachverhalt in Dornumersiel (Landkreis Aurich) sei ein anderer gewesen: „Hier lag die betreffende Fläche im Gebiet des Nationalparks Wattenmeer.
Insofern war in diesem Fall auch die Zuständigkeit und Rechtslage nach dem Nationalparkgesetz gegeben.“ Abschließend kritisiert der Landkreis: „So lange die Rechts- und Ausgangslage des Verwaltungshandelns Herrn Knake also unbekannt ist, beziehungsweise sie von ihm sogar bewusst verfälscht dargestellt wird, ist seine öffentlich geäußerte Kritik an der Fachkompetenz der UNB des Landkreises Wittmund völlig unangebracht.“
Der Wattenrat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt Höhenfeuerwerke im Nationalpark angeprangert. Sie seien mit den Schutzzielen nicht vereinbar.

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ARD-Fernsehbericht: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?

DAs -noch - windkraftfreie Gebiet "Nordergründe am Nationalpark Niedersächcisches Wattenmeer, im Hintergrund der Leuchtturm "Roter Sand", Foto (C): Manfred Knake

Das -noch – windkraftfreie Gebiet „Nordergründe“ am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, im Hintergrund der Leuchtturm „Roter Sand“, Foto (C): Manfred Knake

ARD-Fernsehbericht:
Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe? Ein Kommentar

Auf den Seiten des Wattenrates wird seit Jahren die Nähe einiger Naturschutzverbände zur Windenergiewirtschaft beschrieben und beklagt. BUND, NABU oder Greenpeace geben sich als Schützer der Natur und Umwelt aus, sind aber auch gleichzeitig Ökostromanbieter und eng mit der Windenergiewirtschaft verbandelt. Sie versuchen der Öffentlichkeit seit Jahren einzureden, Windkraftwerke trügen zum „Klimaschutz“ bei, hätten also irgendwelche Auswirkungen auf ein nicht näher definiertes „Klima“ (welches?). Das ist ausgemachter ideologisch motivierter Unsinn. Windkraftwerke, und deshalb heißen sie so, speisen nur Strom in das Stromnetz ein, wenn der Wind eine anlagenspezifische Geschwindigkeit erreicht hat; Wind gehört zum Wetter, und „Klima“ ist der statistische Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung für eine bestimmte Region. Und ohne ein vorhandenes stabiles Stromnetz, das nur grundlastfähige Wärmekraftwerke vorhalten, können auch eine Million Windkraftwerke nicht ins Netz einspeisen, sie sind wegen ihrer nur unregelmäßigen windabhängigen Einspeisung auf die netzstabilisierenden Regelkraftwerke angewiesen.
Die Auswirkungen der Windmonster auf Natur und Mensch sind seit Jahren bekannt: weiträumige Scheucheffekte bei bestimmten Vogelarten mit dem damit verbundenen Lebensraumverlust, tödlicher Anflug von Vögeln oder Fledermäusen (oder Tod durch Organimplosionen durch den Druckunterschied vor und hinter dem Rotor, das Barotrauma) mit z.T. schon bestandsbedrohenden Dimensionen, gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner durch Dauerlärm, unhörbarer tieffrequenter Infraschall mit Schlaflosigkeit oder Übelkeit. Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat den seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen der starken Energiefraktion und der schwächeren Naturschutzfraktion im BUND gestern thematisiert und berichtete von verschiedenen Mitgliedern, die dem Verband den Rücken gekehrt haben. Weiterlesen

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Höhenfeuerwerke im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“: Landkreis Wittmund verbiegt Naturschutzrecht

Feuerwerk über dem Nationalpark Wattenmeer und "Weltnaturerbe", hier Insel Juist, 2010

Seit Jahren rechtswidrige Praxis: Feuerwerk über dem Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, hier Insel Juist, 2010, Foto (C): Eilert Voß

Nachtrag 05. August 2015, siehe ganz unten: Das Feuerwerk am Strand von Bensersiel wurde inzwischen abgesagt!

Der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde rechtfertigte in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ (s.u.) seine Ausnahmegenehmigung für das sommerliches Höhenfeuerwerk am 02. August 2015 auf der Insel Langeoog im Strandbereich (Erholungszone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. Die Begründung der Behörde: Man habe fachlich geprüft, ob es erhebliche, den Schutzzweck beeinträchtigende Auswirkungen auf das Schutzgebiet habe. Diese Prüfung habe ergeben, dass es keine erhebliche Störung darstelle. Das sei den Veranstaltern auf der Insel auch schriftlich bestätigt worden. Dabei stütze sich der Landkreis Wittmund auf eine Fachauskunft der Nationalparkverwaltung.

Der Wattenrat Ostfriesland gibt dazu die folgende Stellungnahme ab: Weiterlesen

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Umweltminister Wenzel: misslungene Namenstilgung „Staatliche Vogelschutzwarte“

Stefan Wenzel (Bündnis 90/ Die Grünen), Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de

Die Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder (nicht zu verwechseln mit der wissenschaftlichen Institution „Vogelwarte Helgoland“ in Wilhelmshaven) als weisungsgebundene nachgeordnete Behörden der Landesumweltministerien stehen unter starkem politischem Druck, weil sie z.B. fachlich begründete Abstandsempfehlungen zu Windkraftanlagen formulierten, die der Politik und der Windenergiewirtschaft ein Dorn sowohl im ideologischen als auch im geschäftlichen Auge sind. In Niedersachsen ist die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Aufgabenbereich 7.1 integriert. Weiterlesen

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EU-Naturschutzrichtlinien auf dem Prüfstand: „Fitness-Check“, für wen?

Das war abzusehen: „Für Wachstum und Arbeitsplätze“, also für die wirtschaftliche Expansion, soll der Abbau der „Bürokratie“ der Natura-2000-Richtlinien, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie, „geprüft“ werden, in einem „Fitness-Check“ der EU. Fitness-Checks werden mezinischerseits bekanntlich zur Wiederherstellung und der Verbesserung der Belastbarkeit durchgeführt, auf Eurokratenebene ist das ganz anders. Auf EU-Ebene arbeiten Lobbyverbände, die sich in Brüssel „nachhaltig“ eingenistet haben, schon seit Jahren an der Aufweichung dieser lästigen Naturschutzvorgaben, nun offensichtlich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg mit der Unterstützung von Herrn Juncker. Die Aufweichung würde sich verheerend auf den mittlerweile schlappen Naturschutz der EU-Mitgliedsstaaten auswirken, der im Wesentlichen nur noch auf dem Papier ordentlich funktioniert. Das war einmal anders, beide Richtlinien halfen bei der Flächensicherung für Arten und ihren Lebensräumen in den Mitgliedsstaaten, allerdings nicht immer erfolgreich, wie z.B. die Bestandsrückgänge von Brut- oder Rastvögeln im Wattenmer nahelegen. Weiterlesen

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Miesmuschelfischer beklagen Ertragseinbußen

Betonnte Miesmuschelkultur bei Hooksiel, Juli 2015, Foto (C): Manfred Knake

Betonnte Miesmuschelkultur bei Hooksiel, Juli 2015, Foto (C): Manfred Knake

Die Miesmuschelfischer luden ein zum „Muschelfest“ in Hooksiel und beklagten die Fangrückgänge (Pressemitteilung siehe unten). Die Fischereiwirtschaft ist eine starke Lobbygruppe im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. In Ostfriesland haben sich 24 Fischer mit 32 Schiffen zusammengefunden und sich zur Erzeugergemeinschaft Küstenfischer Nordsee GmbH zusammengeschlossen. Zur Erhaltung dieses Lebensraumes tragen sie jedoch nichts bei, sie holen nur heraus, von der EU subventioniert: Krabben oder Miesmuscheln. Plattfische werden überwiegend außerhalb des Wattenmeeres gefangen, das Watt ist jedoch die Kinderstube dieser Fischarten. Enorm ist auch die hohe Beifangrate, also die „unerwünschten“ Arten, die mit ins Netz gehen und hinterher tot oder verletzt wieder über Bord gehen.  Die aus Naturschutzgründen und als wissenschaftliche Referenzflächen notwendigen fischereifreien Zonen wurden im Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ zusammen mit der Politik bisher verhindert; auch die Grünen, Mit-Regierungspartei in Niedersachsen, unterstützen das nicht. Weiterlesen

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Norderney und der Nationalpark Wattenmeer: Ministerpräsident Weil im Sommerloch

Screenshot (Bildzitat): Nordwest Zeitung Oldenburg, online, 23. Juli 2015, http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/politikerbesuch-zwischen-duenen_a_30,0,1230626129.html, v.l.: Ministerpräsident Weil (SPD), Peter Südbeck, Nationalparkleiter

 

Da ist sie wieder, die deutliche Diskrepanz zwischen der Medienwirklichkeit und dem tatsächlichen Zustand: vulgo „Lügenpresse“ – ohne verallgemeinern zu wollen – diesmal am Beispiel der Sommerlochtour „unseres“ Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), der sich auf der Insel Norderney im „Weltnaturerbe“ die sommerliche Ehre gab.

Fangen wir mit dem „eingebetteten“ Hofberichterstatter der Nordwest Zeitung aus Oldenburg an:

„In der Hochsaison leben in Spitzenzeiten bis zu 55 000 Menschen auf Norderney, dessen Einwohnerzahl je nach Jahreszeit zwischen 3500 und fast 6000 schwankt. Zu den Massen kommen an manchen Tagen noch bis zu 15 000 Tagestouristen hinzu. Das Weltnaturerbe Wattenmeer verkraftet es. Die riesigen Sand- und Dünenflächen wirken einsam. Nichts mehr zu ahnen von den 140 Seehunden im vergangenen Jahr, die, von einer Seuche dahingerafft, tot am Strand lagen.“ (NWZ, 23. Juli 2015)

Ja, das werbewirksame Etikett „Weltnaturerbe“ verkraftet das Großschutzgebiet Nationalpark schon, aber nicht die Bewohner und Strandbrüter wie Zwergseeschwalben, Sand- und Seeregenpfeifer, die langsam aber sicher in diesem Welterbe durch den Massentourismus aussterben. Weiterlesen

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Tourismus: „Vögelurlaub macht man auf Borkum“

Bildzitat: Wirtschaftsbetriebe der Stadt Borkum

Bildzitat: Wirtschaftsbetriebe der Stadt Borkum

Vögelurlaub macht man auf Borkum“: Nun hat die „spätrömische Dekadenz“ auch die Touristiker in Ostfriesland, genauer gesagt die auf der Ferienininsel Borkum erreicht. Als Kontrapunkt zu den von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer in Wilhelmshaven beworbenen Zugvogeltage wirbt Borkum mit dem bewusst missverständlich gewählten Slogan „Vögelurlaub macht man auf Borkum“ und will damit auch auf die jährlichen Zugvogeltage aufmerksam machen. Damit befindet sich Borkum nun im freien Fall auf das Niveau von Mallorca: Ballermann lässt grüßen! Der „Vögelurlaub“ soll ein beliebter Renner in den „Sozialen Medien sein; da fällt einem doch nur der Spruch ein, dass tausende Fliegen nicht irren können, wenn sie die Misthaufen besetzen. Und diese Werbekampagne „unter der Gürtellinie“ ist ein weiteres Indiz dafür, wie das Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, gleichzeitig „Weltnaturerbe“, in den Köpfen der Menschen ankommen soll oder schon angekommen ist… Weiterlesen

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Fischerei: Teufel oder Beelzebub, Baumkurre oder Elektrofischerei?

No_Pulse_FishingEine etwas bizarre Diskussion um die für den Meeresgrund schädlichen Baumkurren oder die ersatzweise Elektrofischerei (Pulse Fishing), bei der mit Elektroimpulsen die Fische vom Meeresgrund aufgescheucht werden, dabei aber starke Verbrennungen erleiden können, wird in einem gut recherierten Beitrag im „Ostfriesischen Kurier“ aus Norden geführt.

Eine echte Kontrolle der „verträglichen“ Stromstärken fehlt. Kern der Diskussion ist die Einsparung von Treibstoff durch die Elektrofischerei mit leichteren Netzen, die auch noch die letzten Fische ins Netz „kitzeln“ sollen. Leicht irre erscheint das damit verbundene Argument der positiven Auswirkungen auf den „Klimawandel“; die mediale Gehirnwäsche wirkt bis hinein in die Fischereiwissenschaft: Weiterlesen

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Badeverbote an der Küste: Wo liegen die Ursachen?

Badestrand Bensersiel/Stadt Esens, Teilansicht, Foto (C): Manfred Knake

Campingplatz und Badestrand Bensersiel/Stadt Esens, Teilansicht, Foto (C): Manfred Knake

Die Badefreuden in Bensersiel/Stadt Esens (Landkreis Wittmund), Dornumersiel (Landkreis Aurich) und am Hafen in Horumersiel (Landkreis Friesland) sind derzeit getrübt: Für diese Küstenbereiche wurde ein behördliches Badeverbot verhängt. Bei den regelmäßigen Wasseruntersuchungen wurden durch die Gesundheitsämter hohe Escherichia coli- und erhöhte Enterokokken-Werte gemessen. Beide Werte sind als Indikatoren für eine Fäkalbelastung bekannt, die zu Darmkrankheiten führen können. Die Badeverbote sollen bis zum Wochenende gelten, berichten die Lokalzeitungen. Die Frage ist, warum nur bis zum Wochenende, weiß man denn schon jetzt, das voraussichtlich pünktlich am Wochenende die Belastung vorüber sei wird? Am Wochenende „brummt“ der Tourismus an der Küste, und dann sind Badeverbote schlecht fürs Geschäft! Weiterlesen

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