
Verstoß gegen das Nationalparkgesetz: Kitesurfer auf Norderney, 03. Juni 2011. Möwen lassen sich durch Kitesurfer kaum beeindrucken, aber eben nur kaum: Bei der dritten Vorbeifahrt des "Trendsportlers" verließen sie den Strand.
Nun dürfen sie, die Kitesurfer, ganz legal in den eigentlich dafür verbotenen Schutzzonen (Zwischenzonen) des Nationalparks Niedersächsisches ihren „Trendsport“ ausüben. Jahrelang wurde das illegale Surfen geduldet. Dem Nationalparkleiter Peter Südbeck sind nun wohl endgültig die Zähne ausgefallen (oder man hat sie ihm gezogen!), 2009 wollte er sie noch „zeigen“ (siehe auch „Peterchens Irrfahrt im Weltnatuererbe“):
taz-Nord, 02. Nov. 2009: „ Die illegale Nutzung empfindlicher Gebiete sei leider Alltag, räumte Nationalpark-Leiter Peter Südbeck ein. Die Trendsportart müsse daher kanalisiert und in kontrollierte Gebiete gelenkt werden. Dazu gebe es Gespräche mit den Kommunen und der Wasserschutzpolizei. „Die Behörden müssen auch Zähne zeigen.““
Statt zu beißen, sprich das geltende Recht im Nationalpark auch ggf. mit Ordnungsmaßnahmen zu vollziehen, wurden jetzt wieder bestehende neue Anträge von Fremdenverkehrskommen positiv beschieden, es wurde nicht „kanalisiert“, sondern weiter ausgeweitet: Auch auf Langeoog, Norderney, Dornumersiel im Landkreis Aurich und Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund darf jetzt im Wattenmeer gesurft werden, zu Lasten von Brut- oder Rastvögeln, für die der Nationalpark u.a. eingerichtet wurde.
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