Übernahme des Textes von www.windwahn.de:
Tempus fugit
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Das in Vorflutern, den „Tiefs“, und in kleineren Gräben gesammelte Oberflächenwasser wird über die Siele in die Nordsee geleitet. In dieser Nacht waren mannstiefe Entwässerungsgräben bereits bis an die Oberkante gefüllt, kleinere Gräben liefen hier und da über. Die Sieltore müssen zum richtigen Zeitpunkt geöffnet werden, damit es nicht zu Überschwemmungen kommt. Die Steuerung erfolgt in der Regel automatisch. Die zuständige Deich- und Sielacht Harlingerland in Esens hatte sich aber ausschließlich auf die automatische Steuerung der Hubtore verlassen. So öffneten diese bei ablaufenden Wasser mit dem Ebbstrom. Im Benser Tief, das das Wasser weiträumig aus den umliegenden Gräben aufnimmt, war der Pegelstand aber noch sehr hoch, wesentlich höher als auf der seeseitigen Seite der Hubtore. Beim Öffnen der Tore ergoss sich aus dem Benser Tief eine Sturzflut in den Hafen, die eine Steganlage und drei Sportboote beschädigte. Verletzt wurde dabei niemand.
Nachtrag: Umgefallen, alles wieder ganz anders: Krabbenfischer erhalten MSC-Zertifizierung, mit Unterstützung des NABU und WWF! https://www.wattenrat.de/2017/12/15/krabbenfischer-erhalten-msc-zertifizierung-mit-unterstuetzung-des-nabu-und-wwf/
Die Krabbenfischerei greift durch den enormen Beifang, der tot oder verletzt wieder über Bord geht (für ca. 1kg gefischte Krabben bis zu 9kg Beifang: Jungfische, Krebse, Seesterne), erheblich in das Artenspektrum im Watt („Weltnaturerbe) ein, der Wattboden wird mit dem Fanggeschirr der Kutter, den Baumkurren, planiert. Die angelandeten Krabben sind oft sehr klein. Krabben werden zum Pulen mit LKW nach Nordafrika transportiert und mit der nicht unbedenklichen Benzoesäure konserviert. Mehr dazu im Fernsehfilm Vorsicht Krabben!
Für die riesigen Kreuzfahrtschiffsneubauten der Meyer Werft stellte diese Brücke bisher das letzte Nadelöhr auf dem schmalen Fluss dar. Bei jeder Überführung musste das Mittelteil aufwändig mit einem Schwimmkran herausgehoben werden. Die Havarie hat sich also für die Meyer Werft durchaus als nützlich erwiesen…

Erst Zugvogeltage, dann Zugvogeljagd: Kollateralsschäden der Zugvogeljagd? Flugunfähige Blässganskrüppel, Foto (C): Eilert Voß
Es möge nützen, den Zugvögeln, wenn sie es denn bemerken. Die Zugvögel hätten jedoch mehr von ungestörten Nahrungs- und Rückzugsräumen in intakten Salzwiesen, ungestört von Höhenfeuerwerken zur Touristenbespaßung und ungestört von der Jagd auf arktische und heimische Gänse, die, weniger medienwirksam, gleich nach den Zugvogeltagen ab dem 01. November im Nationalpark beginnt.

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zwischenzone im „Weltnaturerbe“, EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiet: Zwischen den beiden gelben Markierungen verläuft eine schnurgerade Linie, aus 18km Höhe gut zu erkennen. Das sagt etwas über die Dimension dieses Eingriffs aus: Es ist eine künstliche Fahrrinne, die wie ein Kanal zwei natürliche Fahrwasser im Watt verbindet und die Fahrtzeiten verkürzt. Wie kommt diese Fahrrinne ins Watt? Foto (C): Google Earth, Markierung durch den Wattenrat Ostfriesland
Das sagt etwas über die tatsächlichen Ausmaße aus. Der Wattenrat erhielt Hinweise von der Insel, dass diese Linie eine künstlich geschaffene Fahrrinne in der Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer sei (nicht wie ursprünglich angenommen in der Ruhezone!). Das Wattenmeer ist zudem FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet und unterliegt daher dem europäischen Schutzregime „Natura-2000“. Hier gilt ein Verschlechterungsgebot.
[…] Diese Klage wies das Verwaltungsgericht Oldenburg ab. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass es sich bei dem Verbot durch § 6 Abs. 2 Nr. 5 NwattNPG nicht um eine „Befahrensregelung“, sondern um eine Vorschrift handele, die dem Naturschutz und der Ordnung im Nationalpark diene und für die daher die Gesetzgebungskompetenz beim Land Niedersachsen liege. Auch konnte das Gericht eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte der Kläger nicht erkennen. Beim Kitesurfen handele es sich um eine Freizeitbeschäftigung, der im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ die Belange des Naturschutzes (insbesondere des Vogelschutzes) entgegenstünden, denen dort grundsätzlich der Vorrang einzuräumen sei. Daher dürfe der Gesetzgeber ein grundsätzliches Drachensportverbot regeln, von dem die Nationalparkverwaltung in besonderen Fällen Befreiungen erteilen könne. […]