Böllern auf Spiekeroog: Weichgespültes vom NDR, Richtiges und Falsches vom Verwaltungsgericht Oldenburg

Screenshot-Bildzitat, NDR-Fernsehen, Hallo Niedersachsen, 01. Jan. 2018: Der Spiekerooger Inselpolizist im Gespräch mit dem Gastronomen Christian Kiesow (Haus Möwe, de Balken)

(Mit einem Leserbrief eines Urlaubers, der in der Lokalzeitung nicht abgedruckt wurde, s.u.)

Das NDR-Abendmagazin „Hallo Niedersachsen“ berichtete am 01. Januar 2018 über das eingeschränkte Böllerverbot auf Spiekeroog. Dabei kamen Details aus dem inseltypischen Soziotop ans Fernsehlicht. Der Gastronom Christian Kiesow (Ferienwohnungen Haus „Möwe“ und Restaurant „de Balken“), der vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eine Ausnahmegenehmigung vom Böllerverbot erstritten hatte, gab vor laufender Kamera an, dass dieses Verfahren so mit dem Bürgermeister und dem Kurdirektor abgesprochen worden sei. Im Herbst habe man gemeinsam vereinbart, dass er (Kiesow) nach dem erteilten Bußgeldbescheid von 100 Euro wegen Böllerns 2016/2017 vor Gericht ziehen solle, um die Lärmschutzverordnung rechtlich prüfen zu lassen, was dann auch geschah. Also eine Absprache oder gar Inszenierung nach dem Motto: „Baller Du mal ordentlich, bekommst einen Bußgeldbescheid, dagegen klagst Du und dann sehen wird klarer“?

Im NDR-Beitrag wird dann beiläufig von weiteren 18 Böller-Ausnahmegenehmigungen auf der Insel berichtet…

Und Kiesow zündet dann auch in der Silvesternacht vor laufender Kamera im Ortsbereich -nationalparkfreie Zone- seine Raketenbatterien. Der Inselpolizist äußerte sich ebenfalls vor der Kamera, 200m weiter von den Kiesow-Raketen,  zu Verstößen gegen die Inselverordnung in der Silvesternacht: Es seien zwar einzelne Böller geworfen worden, das sei aber „zu vernachlässigen“. Hauptsache etwa „die Straße ist wieder sauber“? Nicht mit einem Wort wurde in dem weichgespülten NDR-Beitrag erwähnt, dass die Insel zum größten Teil im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ liegt und Raketen-Feuerwerke dieser Art, auch wenn sie im Ortsbereich gezündet werden, eine panikartige Störwirkung auf die geschützten Rastvögel in ihrem direkt angrenzenden Schutzgebiet auslösen.
Merke: Für die Tourismuswerbung ist das Etikett „Weltnaturerbe“ auf dem Nationalpark stets willkommen, beim gesetzlich gebotenen Artenschutz wird das „Weltnaturerbe“ zur terra incognita, nicht nur für den NDR.

vom Kiesow Screenshot-Bildzitat, NDR-Fernsehen, Hallo Niedersachsen, 01. Januar 2018: Spiekeroog, Silvesternacht 2017/2018: Feuerwerkslärm über dem „Weltnaturerbe“

Link: Hallo Niedersachsen, 01. 01. 2018 (solange in der Mediathek verfügbar)

Wattenrat-Link: Böllern auf Spiekeroog, Insulaner verliert vor Gericht (mit Aktualisierung)

Das Verwaltungsgericht Oldenburg

Das Schreiben der Berichterstatterin des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vom 18. Dez. 2017 an den Spiekerooger Bürgermeister wegen der Böllerklage gegen die Lärmschutzverordung der Gemeinde Spiekeroog veröffentlichen wir hier: Boellern_Spiekeroog_VG-Ol_18Dez2017

Darin liest man diese Sätze:

„[…] Im Übrigen dürften am 31. Dezember deutlich weniger Vögel beeinträchtigt werden als in den Sommermonaten (Juni bis September) […] Der Schutz des Wattenmeeres dürfte sich allein nach dem Schutz nach dem NWattNPG richten“ [= Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“]

Genau diese richterliche Aussagen sind aber abwegig: Sie belegen nur, dass die Richterin nicht über ornithologische Grundkenntnisse verfügt. Das Gegenteil ist richtig: Zum Jahreswechsel mit mildem und eisfreiem Winterwetter halten sich deutlich mehr Vögel und Vogelarten als zur Brutzeit im Wattenmeer auf. Stichwort Zugvögel, die hier zu tausenden ihre Nahrungsflächen und Schlafplätze finden!

02. Januar 2018: Wattflächen vor dem Schutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems bei Emden. Arktische Nonnengänse und Graugänse trauen sich nach der Silvesterböllerei nur vereinzelt auf  ihre Äsungsflächen im Deichvorland. Die meisten Gänse beäugen diese Flächen auf gebührende Distanz. Foto (C): Eilert Voß

Der Schutz von besonders geschützten Tierarten,  darunter auch Zugvögel des Wattenmeeres , wird im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Zudem ist der Nationalpark auch EU-Vogelschutzgebiet, hier gelten die Natura-2000-Richtlinien, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Es ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz sogar außerhalb von Schutzgbieten verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen. Lärm macht vor Grenzen auf dem Papier nicht halt. Lärm, der von außen in das Schutzgebiet hineingetragen wird, kann zu enormen Beunruhigungen von Tierarten führen.

Auch wenn es im nachfolgenden Fall nicht um eine kommunale Verordnung geht: Ein Würzburger Gericht urteilte bereits 2010 gegen ein Hochzeitspaar, dass für seine Feier ein Feuerwerk bestellt hatte. Das Abbrennen eines privaten Feuerwerks verletze den Schutz einer Fledermausart und sei in Verbindung mit § 69 Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit und deshalb unzulässig. Wie viele besonders geschützte Arten gibt es aber im Großschutzgebiet Wattenmeer, die durch Feuerwerke beeinträchtigt werden können? Die Fachliteratur gibt Auskunft über die weitreichende Stör- und Scheuchwirkung durch Feuerwerke.

Es ist kaum anzunehmen, dass die Gemeinde Spiekeroog diese richterliche Aussage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg überprüfen lassen wird. Wenn der Schutz von Tierarten vor Lärmissionen mit einer kommunalen Lärmschutzverordnung nicht möglich ist und es der Gemeinde Spiekeroog nicht gelingen sollte, ihre Lärmverordnung nachträglich so „wasserdicht“ zu machen, dass auch personenbezogene Ausnahmeregelungen für Feuerwerke auf der Insel nicht mehr möglich sind, bliebe immer noch der artenschutzrechtliche Hebel des Bundesnaturschutzgesetzes. Nur das kann eine Gemeindeverordnung nicht regeln, wie das Oldenburger Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat. Das bisherige werbewirksame Feuerwerksverbot auf der Insel hat sich aber in Schall und Rauch aufgelöst, dank der Klage eines Insulaners, dem die lautstarke Entfaltung seiner Persönlichkeit offensichtlich sogar einen Rechtsstreit wert war…

Die Regelung des Schutzes vor von außen in das Schutzgebiet hineingetragene Lärmimmissionen, seien es lautstarke Musik-Events mit Lasershows oder Feuerwerke, müssten durch eine Landesverordnung geregelt werden, da die „Kompetenzen der Nationalparkverwaltung“ richtigerweise nur an die Grenzen des Nationalparks gebunden sind. Es handelt sich bei diesem Nationalpark und EU-Vogelschutzgebiet immerhin um ein „Weltnaturerbe“, und das sollte verpflichten. Eigentlich!

Nachtrag zur Böllerei auf  Spiekeroog:

Urlauber Jörg Freitag aus Warstein schrieb im Januar 2018 einen Leserbrief an die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ in Wittmund. Da die Zeitung diesen Leserbrief auch nach mehreren Anfragen nicht abdruckte, finden Sie ihn hier:

Betreff: Sylvesterfeuerwerk 2017/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre Berichterstattung über das Sylvesterfeuerwerk auf Spiekeroog mit Interesse gelesen und möchten dazu aus unserer Sicht als Urlauber ergänzend berichten:

Meine Frau und ich verbringen seit 15 Jahren regelmäßig unseren Urlaub auf Spiekeroog und waren bisher von der Insel wegen ihrer Naturbelassenheit begeistert.

Da wir einen ehemaligen Straßenhund haben, der aufgrund einer Schussverletzung traumatisiert ist und völlig panisch und hyperventilierend auf jegliches Knallgeräusch reagiert, waren wir erfreut von dem Feuerwerksverbot auf Spiekeroog, wovon wir uns vor zwei Jahren noch überzeugen konnten, und hatten deshalb für dieses Sylvester bei unserer langjährigen Vermieterin frühzeitig gebucht, die unsere Situation kennt.

So reisten wir voller Erwartung auf ein knallfreies Sylvester am 26.12. an und lasen noch auf der Fähre auf mehreren Plakaten die Hinweise auf das ganzjährige Feuerwerksverbot, über das ich mich zuvor auch noch in der Ortssatzung auf der homepage vergewissert hatte.

Völlig überrascht erfuhr ich dann am 30.12. zufällig beim Kaufmann, dass angeblich ein Insulaner erfolgreich eine Genehmigung erstritten hätte. Bei der Spiekeroog-Hotline wußte man nichts davon. Ebensowenig wollte unser Hotelier irgendwas von der neuen Situation gehört haben. Die Kurverwaltung bestätigte mir schließlich, dass es eine Ausnahmegenehmigung gäbe, verwies auf eine Mitteilung der homepage vom 28.12, wußte aber nicht, wo und wie lange dieses Feuerwerk stattfinde.

Da auch die Gemeindeverwaltung nicht erreichbar war, haben wir schließlich beim Polizeiposten nachgefragt. Dort informierte man uns, dass das VG Oldenburg eine Ausnahmegenehmigung zugelassen habe. Da durch die Verwaltung darüberhinaus mehr als 20 weitere Genehmigungen erteilt worden seien,
sei das Feuerwerksverbot ad absurdum geführt worden und man habe deshalb Weisung, generell das Verbot nicht mehr zu kontrollieren.

Wir haben dann noch vergeblich versucht, den Inhaber der Genehmigung davon zu überzeugen, im Interesse der nicht informierten Urlauber von dem Feuerwerk abzusehen. Er wies darauf hin, dass es mittlerweile 50 Genehmigungen gäbe, wir sollten uns an die Gemeindeverwaltung wenden. Meine Vermutung , dann gehe es ihm offenbar nicht um Naturschutz, sondern um Massentourismus, entgegnete er mit mit lauten, ausfallenden Äußerungen, die letztendlich darin gipfelten, dass wir aus seiner Gaststätte geworfen wurden.

So konnten wir der vollmundigen Einladung auf der homepage Spiekeroog nicht folgen, den Jahreswechsel still auf dem Rathausvorplatz zu erleben, da wir aufgrund der Knallerei ab 19 Uhr uns um unseren Hund kümmern mussten, der wie oben dargstellt völlig panisch und hyperventilierend reagierte.

Wenn wir diese Entwicklung geahnt hätten, wären wir nicht angereist. Wir hätten auch auf dem Festland bleiben können und uns eine andere passende Unterkunft gesucht. Wir hatten noch unsere Vermieterin gebeten, sich doch für ihre ruhesuchenden Urlauber einzusetzen und bei den Insulanern darauf hinzuwirken, dass dieses Jahr und zukünftig nicht mehr geknallt wird. Dies lehnte sie ab, wir sollten das selbst tun und legte uns bei unserer Abreise nach Zahlung nahe, eine andere Unterkunft zu suchen.

Ebensowenig haben die Verantwortlichen auf der Insel (Bürgermeister, Nordseebad GmbH, DeHoGa Spiekeroog) bisher plausibel erklärt oder sich dafür entschuldigt, warum wir nicht früher informiert wurden.

Mehrere schriftliche Anfragen dazu wurden unzureichend, ausweichend oder nicht beantwortet. Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten wurden unter den Beteiligten gegenseitig verschoben. Konstruktive Anregungen oder Kritik wurden nicht oder halbherzig angenommen. Fest steht aber, dass wir bereits Anfang Dezember mit Anhängigkeit des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, spätestens aber vor Weihnachten mit Erteilung der Genehmigungen über die jeweilige veränderte Situation hätten informiert werden können und müssen. Oder wollte man das am Ende gar nicht, um keine Unruhe vor Weihnachten
bzw. wirtschaftliche Einbußen im Sylvestergeschäft zu haben ? Bezeichnenderweise reisen die meisten Sylvestergäste erst nach Weihnachten an, da frühestens ab dem 26.12 Hotels und Gaststätten wieder öffnen, so dass sie – wie wir- erst nach ihrer Ankunft von der veränderten Situation vor Ort erfahren haben dürften.

Auch können wir nicht glauben, dass unsere Vermieterin von alldem nichts wußte, da Spiekeroog eine kleine Insel ist, auf der man sich kennt und regelmäßig austauscht.

So hatten wir keine Gelegenheit mehr, vor Anreise zu entscheiden, wie wir mit der veränderten Situation umgehen, um – ggfs. noch kostenfrei- zu stornieren oder umzubuchen.

Letztendlich hat uns auch der Beitrag auf NDR 3 verärgert, der einseitig und tendenziös die tatsächliche Situation wiedergegeben hat. Man kann das bspw. auf facebook spiekeroog nachlesen. Unsere Bitte an die Gemeindeverwaltung um Richtigstellung blieb auch hier erfolglos.

Darüberhinaus haben wir erfahren, dass es entgegen der öffentlichen Berichterstattung gar keine Entscheidung des Gerichts, sondern nur einen richterlichen Hinweis gab. Diesen bzw. eine negative Entscheidung des Gerichts hätte man mit dem Rechtsmittel der Beschwerde und jeweils bspw. mit dem Verweis auf eine Entscheidung des VG Würzburg aus 2010 zu § 39 BNatSchG angreifen können. Zudem bezweifeln wir, dass eine ordnungsgemäße rechtlich vorgeschriebene Anhörung der Nachbarschaft vor Erteilung der weiteren Ausnahmegenehmigungen erfolgt ist.

Insgesamt sind wir über die ganze Geschichte sehr verärgert und enttäuscht. Transparenz, Kundenorientierung und letztendlich Gastfreundlichkeit sehen anders aus.

Wir haben mehrere Urlauber getroffen, die Sylvester nichtsahnend in eine vergleichbare Situation geraten sind. Facebook Spiekeroog bestätigt dies mit zahlreichen Beiträgen dazu. Wir finden, dass eine breite Öffentlichkeit darüber entscheiden sollte, ob Spiekeroog unter diesen Voraussetzungen eine Urlaubsinsel sein kann, für die sie wirbt : Naturbelassenheit, Ruhe, Entspannung……für Urlaubsgäste, die wirklich willkommen sind.

Ein gutes Beispiel ist die Gemeinde Ramsau/Berchtesgaden, die seit zwei Jahren bürgerschaftlich getragen freiwillig auf Sylvesterfeuerwerk verzichtet und den Erlös für hilfsbedürftige Menschen spendet. Von dieser Einstellung könnte Spiekeroog lernen. In diesem Sinne habe ich Ihnen diese Zeilen geschrieben. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und unsere Erlebnisse bei Ihrer Berichterstattung möglichst ungekürzt berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns mit, wann wo Sie ggfs. darüber berichten, da wir nicht immer Zugang zu Ihrer Publikation haben.

Gern könnten wir noch weitere Details schildern und stehen für Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Freitag
59581 Warstein

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