
2023: Abgetrennter Wolfskopf, Zunge herausgeschnitten, abgelegt vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Screenshot/Bildzitat/Instagramm-Foto)
Der von Landwirten, Jägern, Landräten und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (!), NLWKN, geforderte „Schnellschuss“ auf Wölfe bleibt verboten. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 12. April 2024 nach einer Beschwerde des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gegen die vorhergehende gerichtliche Untersagung zur Ausnahmegenehmigung zum Töten von Einzelwölfen; das Urteil ist nicht anfechtbar:






Es wird immer unübersichtlicher und sperriger im Bürokratie-Dschungel der Beschleunigung von Genehmigungsvorhaben für die Wind- und Solarenergie durch die Ampel-Regierung, in diesem Falle durch das Ministerium von Dr. Habeck (B90/Die Grünen). Tr