Ems: Zugvogeljagd in Schutzgebieten: ´Die Jagd – Nicht das Problem, sondern Teil der Lösung´

Kollateralschaden: Blessgans, keine Jagdzeit in EU-Vogelschutzgebieten, geschossen mit verbotenem Bleischrot, Ems bei Petkum, Nov. 2011

Viel wurde auf den Seiten des Wattenrates zu den Missständen bei der Wasservogeljagd in den Revieren der Außendeichbereiche der Ems geschrieben, in Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebieten! Die Verstöße ergaben sich aus der Verletzung des §1 der Bundesjagdzeiteinverordnung, weil häufig schon vor Sonnenaufgang, bei Nebel oder Schneetreiben auf Gänse geschossen wurde, die man bei diesem Licht nicht sicher ansprechen konnte. So wurden auch nicht jagdbare Arten getötet. Diese Verstöße wurden regelmäßig von unserem Mitarbeiter Eilert Voß in Detail dokumentiert und auch den Aufsichtsbehörden mitgeteilt oder bei strafbaren Handlungen, etwa dem Abschuss von geschützten Arten, auch bei der Staatsanwaltschaft in Aurich zur Anzeige gebracht. Konsequenzen hatte das für die namentlich bekannten Jäger nicht, alles verlief wie gewohnt im Sande. Stattdessen wurde Eilert Voß, als er wieder einmal alleine am Emsdeich unterwegs war, von mehreren Jägern wegen „Jagdstörung“ angezeigt und schließlich zur einer Geldbuße verurteilt, weil er mit einem Nebelhorn bei einer Wasservogeljagd auf sich aufmerksam machen wollte.

Verkehrte Welt: Man lernt daraus, dass Wasservogeljäger ungestraft im rechtsfreien Raum agieren können und welche Verbindungen die jagende Hobbyzunft zu Politik und Verwaltungen hat.

Seit wenigen Tagen, ab dem 01. November, ist die Wasservogeljagd auf Zugvögel aus Nordeuropa und Sibirien wieder auf, und Eilert Voß wieder unterwegs, um die Jagd an der Ems zu dokumentieren, aber diesmal nicht mehr allein.

Die jagdlichen Missstände wurden am 09. Dezember 2010 vom Wattenrat auch bei der Auftaktveranstaltung für die Erstellung eines„Integrierten Bewirtschaftungsplanes Emsästuar“ (IBP Ems) vorgetragen, mündlich und schriftlich, und fielen sofort unter den Bearbeitungstisch. Die Federführung des IBP obliegt dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Fachbehörde für den Naturschutz im Lande. Für den Bereich Jagd wurde in Abstimmung mit den Jägerschaften Norden, Leer und Emden der Kreisjägermeister Jan-Wilhelm Hilbrands als ständiger Vertreter in der Planungsgruppe IBP Ems für den Bereich Jagd vorgeschlagen, also ein Jäger für Jäger, „nachhaltige“ Änderungen an den jagdlichen Zuständen an der Ems sind daher kaum zu erwarten. Die Jägerschaft brachte sich denn auch mit einem Fachbeitrag zur Jagd im August 2012 beim IBP ein, mit dem provozierenden Titel: „Die Jagd – Nicht das Problem, sondern Teil der Lösung“, obwohl gerade die Jagd DAS Problem bei der Störung der geschützten oder nicht jagdbaren Zugvögel in den Schutzgebieten ist. Ein einziger Jäger entwertet für Stunden oder Tage, je nach Intensität der Jagd, die Nahrungs- und Rastflächen dieser Vögel, ein klarer Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie, und es wird nachweislich die an Gewässern verbotene Bleischrotmunition verwendet. Den Beitrag der Jäger erhielten die Naturschutzverbände mit zweimonatiger Verspätung, kurz vor der IBP-Sitzung im November. Den Beitrag der Jägerschaft können Sie hier im Wortlaut nachlesen: IBP_Ems_Fachbeitrag_Jaegerschaft_2012

Eilert Voß legte dem NLWKN daraufhin seine Sicht der Dinge aus jahrzehntelanger persönlicher Erfahrung und Beobachtung als ehrenamtlicher Wasservogelzähler an der Ems vor. Seine Entgegnung, in der seine Betroffenheit über die skandalösen Rechtfertigungsversuche der Jägerschaft deutlich zum Ausdruck kommt, können Sie hier nachlesen: IBP_EMS_Stellungnahme_Jagd_Voß_Wattenrat

Ende einer morgendlichen Dämmerungs- und Nebeljagd: Petkumer Deichvorland/Ems, im Dezember 2009

Und last, not but least, gibt es auch einen wissenschaftlichen Fachbeitrag über die internationale Verantwortung Deutschlands für den Schutz arktischer und nordischer Wildgänse, die Sie hier nachlesen können: 2011_Kruckenberg et al Verantwortung Deutschland NuL Teil 2(1)

Unter dem Strich haben die Hobbyjäger, die sich in der Landesjägerschaft Niedersachsen „anerkannter Naturschutzverband“ nennen dürfen, keine nachvollziehbaren Argumente für die weiterer Ausübung ihres blutigen Hobbys in Schutzgebieten. Man muss den Eindruck haben, dass sie als „Staat im Staate“ nur von politisch gesteuerten Verwaltungen nicht daran gehindert werden. Eilert Voß wird also wieder bei jedem Wetter für die „Gänsewacht“ am Emsdeich stehen und die dortige Wasservogeljagd dokumentieren, unterstützt von Gleichgesinnten.

Nachtrag:

Mail an den Koordinator des Integrierten Bewirtschaftungslans Ems (IBP) beim NLWKN vom Vorsitzenden des Ökologischen Jagdverbandes Niedersachsens-Bremen (ÖJV), Forstdirektor a.D. Jürgen Oppermann, vom 24. Oktober 2012. Der ÖJV hat sich stets kritisch gegen die Wasservogeljagd in Schutzgebieten ausgeprochen:

Sehr geehrter Herr Winkelmann,

mit ziemlichem Entsetzen habe ich den sogenannten „Fachbeitrag Jagd“ zur Kenntnis genommen! Nachdem lange nichts zu hören war von der Facharbeitsgruppe und auch kein Treffen anberaumt war, erhalten die Mitglieder jetzt einen fertigen Vorschlag, allein von der traditionellen Jägerschaft erarbeitet bzw. vom Beispiel „Elbe-Ästuar“ abgekupfert??
Es sollten doch u.a. Grundlagendaten zusammengetragen werden und den Arbeitsgruppenmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, damit wir uns auf die nächste Sitzung entsprechend vorbereiten können. Hier habe ich ganz deutlich den Eindruck, dass „der Bock die Vorschläge macht, wo im nächsten Jahr der Salat im Garten wachsen soll und wo die Rosen und Himbeeren“.

Was hätte die Jägerschaft, die jetzt allein den „Fachbeitrag“ vorgelegt hat, wohl gesagt, wenn der Naturschutz zusammen mit dem ÖJV (ebenso „unter sich“) einen Fachbeitrag Jagd eingebracht hätte??
Wir können auch nicht erkennen, dass wesentlichen Vorschlägen aus der ersten Sitzung Folge geleistet worden wäre.
So geht es jedenfalls unseres Erachtens nicht gut voran!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Oppermann

Link: Nebeljagd auf Gänse an der Ems: “Jagd unterliegt keiner Behördenaufsicht”

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