
Windparkbau im faktischen Vogelschutzgebiet: Wybelsumer Polder an der Ems – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Windparkbau im faktischen Vogelschutzgebiet: Wybelsumer Polder an der Ems – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Keine Jagdzeit: flugunfähige flügelverletzte Blässgänse als Schicksalsgemeinschaft während der Jagdperiode, Ems, EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß

Nicht im Jagdrecht, damals noch „streng geschützt“: In einem Vogelschutzgebiet an der Ems widerrechtlich geschossene Nonnengans: Straftat, Verfahren eingestellt – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Diese Postkarten und Aufkleber wurden in den 90er-Jahren vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) verteilt. Das NLÖ (und die Bezirksregierungen) wurde mit Wirkung 2005 von der damaligen CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Wulff (CDU) aufgelöst.


Schon ab April: Vor dem Mähen wird geschleppt und gewalzt, damit der Boden für die Mahd eben ist. Das überlebt kein Wiesenbrüternest. – Foto (C): Manfred Knake
Über Schafsköpfe
Zur Brutzeit von Windkraftanlage erschlagener Mäusebussard, Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS, unmittelbar an einem EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Manfred Knake

Grasmahd im Mai, NSG Emsauen, EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat (Das NSG-Schild wurde inzwischen entfernt)
Für Eingriffe in Natur und Landschaft im Verantwortungsbereich des Bundes gilt ab sofort eine Bundeskompensationsverordnung (BKompV), die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation) bei Eingriffen regelt. Dadurch soll die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend in allen Bundesländern standardisiert werden. Besonders das Bundeslandwirtschaftsministerium legte Wert darauf, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange in der BKompV berücksichtigt werden. „Durch die Verordnung werden die Anforderungen im Rahmen der gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft weiter konkretisiert und bundesweit standardisiert […] Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt transparenter und effektiver gestaltet “, verlautete es bereits ganz harmlos im April 2020 aus dem Bundesumweltministerium: hier und hier