
Viel Bullshit, Herr Minister! Foto (C): Paul Stevenson, Wikipedia Creative Commons, CC-BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bullshit_46346.jpg

Viel Bullshit, Herr Minister! Foto (C): Paul Stevenson, Wikipedia Creative Commons, CC-BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bullshit_46346.jpg
Die Online-Zeitung „Umweltruf/europaticker“ berichtet heute ausführlich über den BUND. Anlass ist das Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei wegen der ARD-Berichterstattung im Magazin „Plusminus: Naturschutz und Energiewende: Der BUND vor der Zerreißprobe?“ vom 05. August 2015.
Die Kanzlei „warnte“ im Auftrag des BUND, erinnerte „an die journalistischen Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische Vollständigkeitsgebot“ und wies „schon jetzt darauf“ hin, „dass wir mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur Geltung zu bringen.“ Das soll offensichtlich Druck beim Sender erzeugen. Hier im Wattenrat-Büro können einige Vorwürfe aus dem Anwaltsschreiben aus langjähriger Kenntnis der Verbändeszene bereits entkräftet werden.
Den vollständigen Bericht vom „europaticker“ können Sie hier als .pdf-Datei nachlesen: BUND_Plusminus_europaticker_17. Aug. 2015
Korrektur zum europaticker-Beitrag zur Anzahl der geplanten Windenergieanlagen im Nearshore-Gebiet Nordergründe: Weiterlesen

Wetter oder Klima? Blick über das Dollart-Watt von Neustatensiel/NL Richtung Emden, Foto (C): Manfred Knake
Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) füllt das Sommerloch und ergeht sich in grüner Panikmache. Er schreibt die Wetterkapriolen dieses Sommers „dem Klimawandel“ zu (s.u., Bericht im Weser Kurier aus Bremen). Er sollte sich einmal historische Wetteraufzeichnungen mit den „Kapriolen“ der vergangenen Jahrhunderte ansehen, um seinen Unsinn zu relativieren. Hier nur ein bekanntes Beispiel:
Hitze-Jahr 1540: „Wetterdaten enthüllen Europas größte Naturkatastrophe, Elf Monate kaum Regen und Extremhitze: Mehr als 300 Chroniken aus ganz Europa enthüllen die grausamen Details einer gigantischen Katastrophe im Jahr 1540. Und sie zeigen: Das Desaster kann sich wiederholen.“ (Spiegel online, 02. Juli 2014),
oder hier: „Wetter und Klima in der Vergangenheit“, mit Auszüge aus Dr. F. Hamm: Naturkundliche Chronik Nordwestdeutschlands, 1976, Landbuch-Verlag, Hannover > .pdf-Datei, oder hier zur Gletscherschmelze in den Ostalpen aus dem Jahr 1885 (!) > .pdf-Datei Weiterlesen
3:0 für den Grundstückseigentümer und Kläger gegen die illegal gebaute „kommunale Entlastungsstraße“, also Umgehungsstraße um den Küstenbadeort Bensersiel/Stadt Esens im Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Damit könnte die Straße nun eigentlich zunächst für den öffentlichen Verkehr gesperrt und auch wieder abgerissen werden. Der Kläger, selbst Jurist, hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen den Schwarzbau auf seinen landwirtschaftlich genutzten Ländereien geklagt, die Gerichte erklärten die zugrunde liegenden Bebauungspläne der Stadt Esens für „rechtsunwirksam“. Die Straße wurde, trotz rechtzeitiger warnender Hinweise im Beteiligungsverfahren auch vom Wattenrat, in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ gebaut. In solchen Gebieten darf jedoch weder geplant noch gebaut werden. Als dritten Erfolg konnte der Kläger vor dem OVG in Lüneburg die Rechtswidrigkeit der Besitzeinweisung (Enteignung des Klägers) im Flurbereinigungsverfahren erwirken. Am 01. August 2015 gingen die überbauten Flächen wieder in das Eigentum des Klägers über, der bis heute keinen Cent Entschädigung gesehen hat. Weiterlesen
Von Manfred Knake
Den Vorwurf der „mangelnden Fachkompetenz“ im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog oder Bensersiel haben die Mitarbeiter des Landkreises Wittmund nicht auf sich sitzen lassen und, verständlicherweise, öffentlich zurückgewiesen.
Im nachfolgenden Beitrag der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ wirft mir der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit den genehmigten Feuerwerken am Strand von Langeoog, das bereits stattgefunden hat und das am Strand von Bensersiel, das am 11. August stattfinden sollte und abgesagt wurde, eine „wissentliche oder unwissentliche Täuschung der Öffentlichkeit“ vor. Das ist starker Tobak und bei näherer Betrachtungsweise nur vernachlässigbare Sesselpuperei, die mehr mit dem Aussitzen von Konflikten und Suchen von Ausnahmeschlupflöchern als mit „nachhaltigem“ Verwaltungshandeln in der Sache zu tun hat. Das trifft genauso zu für die Arbeitsweise der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven: Konflikten aus dem Wege gehen, ggf. abtauchen und überwiegend die heile Nationalparkwelt auf der Webseite beschwören.
Zur Sache: Fakt ist, dass in den öffentlichen Ankündigungen zu den Höhenfeuerwerken von Langeoog und Bensersiel stets die Strände als Veranstaltungsort angegeben wurden, und die gehören zur Erholungszone des Nationalparks. Tatsächlich wurde auf Langeoog als Abbrennort trickreich die Fläche am Strand genau unterhalb der mittleren Hochwasserlinie gewählt, die als Grenze haarscharf nicht mehr zur Erholungszone gehört. Die Auswirkungen auf die streng geschützten Zugvögel sind aber dieselben, als wenn das Feuerwerk wenige Meter weiter im Nationalpark gezündet worden wäre. Auch ein Feuerwerk knapp außerhalb der Nationalparkgrenzen ist mit den im Nationalparkgesetz formulierten Schutzzielen im Nationalpark absolut nicht vereinbar, da kann der Landkreis Wittmund sich drehen und wenden wie er will!
Auch dann gilt ein Verbot der Beunruhigung, ganz ohne Nationalparkgesetz, diesmal nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39) „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen…“. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesnaturschutzgesetz vor (!) schädigenden Maßnahmen in einem EU-Vogelschutzgebiet, zu dem der Nationalpark gehört, eine Verträglichkeitsprüfung vorschreibt. Das ist in keinem Fall geschehen. Um den vom Landkreis Wittmund gezündeten Nebeltopf einer ohnehin schwer nachweisbaren „erheblichen Beeinträchtigung“ nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei der sich gar der „der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“, ging es zunächst gar nicht. Nun gibt die Untere Naturschutzbehörde den Schwarzen Peter weiter an die Kommunen, die nach dem „Sprengsstoffgesetz“ selbst für die Genehmigungen der Feuerwerke zuständig gewesen seien.
Auf meine schriftliche Eingabe beim Landkreis Wittmund, in der ich meine Bedenken gegen die Feuerwerke formulierte, wurde bisher überhaupt nicht geantwortet; aus der Presse erfahre ich jetzt von meinem bösen Tun. Von einer Naturschutzbehörde sollte jedoch mehr als nur aussitzendes formal-bürokratisches Handeln erwartet werden. Sie sollte ein Interesse haben, nachweisliche schädigende Einflüsse auf die Natur – in diesem Falle nichts Geringeres als ein Nationalpark und ein EU-Vogelschutzgebiet – zu unterbinden. Das ist beispielsweise weder bei den Feuerwerken noch im Falle der Umgehungsstraße Bensersiel in einem „faktischen Vogelschutzgebiet“ zu erkennen gewesen. Auch hier hatte die Behörde (der Landkreis Wittmund ist Komunalaufsichtsbehörde) keine Bedenken gegen die Flächennutzungspläne für den Straßenbau. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilten später gegen die Rechtmäßigkeit der Straße und für den klagenden Grundstückseigentümer, eine schallende Ohrfeige auch für die Untere Naturschutzbehörde…
Und was für Mecklenburg-Vorpommern gilt, sollte auch Beachtung im Landkreis Wittmund finden: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: „Feuerwerke und Vogelschutz, Juni 2013: […] Der Frühjahrszug spielt sich überwiegend im Zeitraum Anfang März – Ende April ab, während der Herbstzug Anfang August einsetzt und bis Mitte November andauert. In diesem Zeitraum ist damit zu rechnen, dass Höhenfeuerwerke mit Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 10 km und Höhenfeuerwerke ohne Zerlegerladung in einem Umkreis von bis zu 4 km um die Schlafplätze der Zugvögel nicht zugelassen werden können. […]“, . pdf: Merkblatt_Feuerwerke
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Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S.4, 04. August 2015
Behörde weist Kritik zurück
NATURSCHUTZ Wattenrat hat Landkreis mangelnde Fachkompetenz vorgeworfen
Der Vorwurf von Manfred Knake sei „völlig unangebracht“, so der Landkreis Wittmund gestern.
BENSERSIEL/KDH – Im Namen des Wattenrats hat Manfred Knake die Genehmigung von Feuerwerken in Bensersiel (war geplant, ist aber inzwischen abgesagt worden) und auf Langeoog scharf kritisiert. Der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises warf der Holtgaster mangelnde fachliche Kompetenz vor (wir berichteten). Diesen Vorwurf wies die Behörde gestern als „völlig unangebracht“ zurück. Knake irre in wesentlichen Punkten und täusche damit „die Öffentlichkeit wissentlich oder unwissentlich“.
Die UNB erklärt, dass für beide angezeigten Feuerwerke (Langeoog und Bensersiel) nicht Flächen im Nationalpark (Erholungszone), wie von Knake in den Raum gestellt, als Veranstaltungsort benannt, sondern Flächen außerhalb der Grenzen des Nationalparks (in der sogenannten weißen Zone) benannt worden seien. Eine Zuständigkeit nach Nationalparkgesetz (Genehmigung oder Untersagung) sei somit rechtlich ausgeschlossen gewesen. Die zuständige Behörde für die Genehmigung eines Feuerwerks sei nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und den dazugehörigen Rechtsverordnungen grundsätzlich die jeweilige Gemeinde. Im kritisierten Fall habe die Zuständigkeit bei der Gemeinde Langeoog und der Stadt Esens gelegen. Weiter teilt die Behörde mit: „Da seitens des Landkreises kein Genehmigungsverfahren nach dem Nationalparkgesetz oder der Schutzgebietsverordnung durchzuführen war, war lediglich die Frage der erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes aufgrund der Anzeige des Feuerwerks zu erörtern. Hier gibt es längst eine richtungsweisende Rechtsprechung über die Auslegung des Begriffs der Erheblichkeit, die hierbei heranzuziehen ist. Das hat die Untere Naturschutzbehörde getan, aber auch die Nationalparkverwaltung mit ihrer fachlichen Einschätzung, die der Landkreis Wittmund teilt.“ Der von Knake zitierte Sachverhalt in Dornumersiel (Landkreis Aurich) sei ein anderer gewesen: „Hier lag die betreffende Fläche im Gebiet des Nationalparks Wattenmeer.
Insofern war in diesem Fall auch die Zuständigkeit und Rechtslage nach dem Nationalparkgesetz gegeben.“ Abschließend kritisiert der Landkreis: „So lange die Rechts- und Ausgangslage des Verwaltungshandelns Herrn Knake also unbekannt ist, beziehungsweise sie von ihm sogar bewusst verfälscht dargestellt wird, ist seine öffentlich geäußerte Kritik an der Fachkompetenz der UNB des Landkreises Wittmund völlig unangebracht.“
Der Wattenrat hat bereits in der Vergangenheit wiederholt Höhenfeuerwerke im Nationalpark angeprangert. Sie seien mit den Schutzzielen nicht vereinbar.

Seit Jahren rechtswidrige Praxis: Feuerwerk über dem Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“, hier Insel Juist, 2010, Foto (C): Eilert Voß
Nachtrag 05. August 2015, siehe ganz unten: Das Feuerwerk am Strand von Bensersiel wurde inzwischen abgesagt!
Der Landkreis Wittmund als Untere Naturschutzbehörde rechtfertigte in der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ (s.u.) seine Ausnahmegenehmigung für das sommerliches Höhenfeuerwerk am 02. August 2015 auf der Insel Langeoog im Strandbereich (Erholungszone) des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. Die Begründung der Behörde: Man habe fachlich geprüft, ob es erhebliche, den Schutzzweck beeinträchtigende Auswirkungen auf das Schutzgebiet habe. Diese Prüfung habe ergeben, dass es keine erhebliche Störung darstelle. Das sei den Veranstaltern auf der Insel auch schriftlich bestätigt worden. Dabei stütze sich der Landkreis Wittmund auf eine Fachauskunft der Nationalparkverwaltung.
Der Wattenrat Ostfriesland gibt dazu die folgende Stellungnahme ab: Weiterlesen

Stefan Wenzel (Bündnis 90/ Die Grünen), Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Foto: Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de
Die Staatlichen Vogelschutzwarten der Länder (nicht zu verwechseln mit der wissenschaftlichen Institution „Vogelwarte Helgoland“ in Wilhelmshaven) als weisungsgebundene nachgeordnete Behörden der Landesumweltministerien stehen unter starkem politischem Druck, weil sie z.B. fachlich begründete Abstandsempfehlungen zu Windkraftanlagen formulierten, die der Politik und der Windenergiewirtschaft ein Dorn sowohl im ideologischen als auch im geschäftlichen Auge sind. In Niedersachsen ist die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Aufgabenbereich 7.1 integriert. Weiterlesen
Das war abzusehen: „Für Wachstum und Arbeitsplätze“, also für die wirtschaftliche Expansion, soll der Abbau der „Bürokratie“ der Natura-2000-Richtlinien, die FFH- und Vogelschutzrichtlinie, „geprüft“ werden, in einem „Fitness-Check“ der EU. Fitness-Checks werden mezinischerseits bekanntlich zur Wiederherstellung und der Verbesserung der Belastbarkeit durchgeführt, auf Eurokratenebene ist das ganz anders. Auf EU-Ebene arbeiten Lobbyverbände, die sich in Brüssel „nachhaltig“ eingenistet haben, schon seit Jahren an der Aufweichung dieser lästigen Naturschutzvorgaben, nun offensichtlich mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg mit der Unterstützung von Herrn Juncker. Die Aufweichung würde sich verheerend auf den mittlerweile schlappen Naturschutz der EU-Mitgliedsstaaten auswirken, der im Wesentlichen nur noch auf dem Papier ordentlich funktioniert. Das war einmal anders, beide Richtlinien halfen bei der Flächensicherung für Arten und ihren Lebensräumen in den Mitgliedsstaaten, allerdings nicht immer erfolgreich, wie z.B. die Bestandsrückgänge von Brut- oder Rastvögeln im Wattenmer nahelegen. Weiterlesen
Die Miesmuschelfischer luden ein zum „Muschelfest“ in Hooksiel und beklagten die Fangrückgänge (Pressemitteilung siehe unten). Die Fischereiwirtschaft ist eine starke Lobbygruppe im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“. In Ostfriesland haben sich 24 Fischer mit 32 Schiffen zusammengefunden und sich zur Erzeugergemeinschaft Küstenfischer Nordsee GmbH zusammengeschlossen. Zur Erhaltung dieses Lebensraumes tragen sie jedoch nichts bei, sie holen nur heraus, von der EU subventioniert: Krabben oder Miesmuscheln. Plattfische werden überwiegend außerhalb des Wattenmeeres gefangen, das Watt ist jedoch die Kinderstube dieser Fischarten. Enorm ist auch die hohe Beifangrate, also die „unerwünschten“ Arten, die mit ins Netz gehen und hinterher tot oder verletzt wieder über Bord gehen. Die aus Naturschutzgründen und als wissenschaftliche Referenzflächen notwendigen fischereifreien Zonen wurden im Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ zusammen mit der Politik bisher verhindert; auch die Grünen, Mit-Regierungspartei in Niedersachsen, unterstützen das nicht. Weiterlesen