Jäger-Demo in Hannover gegen Änderung des Landesjagdgesetzes – Tierschützer protestierten gegen Jagdpraktiken

Gegendemonstration der Tierschützer am 30. Jan. 2025 in Hannover – Foto: privat

Eigentlich sollte im Koalitionsvertrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen das Landesjagdgesetz im Sinne des Tierschutzes geändert werden: u.a. keine Ausbildung mehr von Jagdhunden an lebenden Tieren, was im Tierschutzgesetz ohnehin verboten ist.

Seit Jahrzehnten hetzen Jäger ihre Hunde zur Ausbildung auf flugunfähig gemachte halbzahme Enten, die ins Wasser gelassen werden. Die Ente versucht sofort flatternd zu entkommen und aufzufliegen, was eine Papiermanschette um einen Flügel verhindert. Der Jäger schießt auf die Ente, der Jagdhund muss den Vogel, ob tödlich getroffen oder nur angeschossen, aus dem Wasser apportieren. In anderen Ländern ist diese Hundeausbildung auf lebende Enten bereits verboten, in Niedersachsen wird sie seit Jahrzehnten trotz immer wieder aufflackernden Protesten praktiziert. In Dänemark wird die Ausbildung an Entendummies geübt. Oder zahme Gehege-Füchse werden in künstliche Betonröhren („Schliefenanlagen“) eingesetzt, ein kleiner Jagdhund muss den Fuchs in der Röhre stellen und heraustreiben treiben, wo der Fuchs, und manchmal auch der Jagdhund, dann erschossen wird. Die Jäger nennen diese Torturen „tierschutzgerecht“. Am Rande der Jägerdemonstration protestierten Tierschützer gegen die Beibehaltung der Jagdpraktiken und gegen den Abschuss von Hauskatzen und Hunden.

Hier die Stellungnahme des Deutschen Tierschutzbundes, Landestierschutzverband Niedersachsen e.V., zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und zum Demonstrationsaufruf der Landesjägerschaft, vom 28.01.2025:  Tierschutzbund_Jagd

Und dies noch zur Ergänzung: Mehrfach hat der Wattenrat unhaltbare und verbotene Jagdpraktiken dokumentiert, fotografiert von unserem Mitarbeiter Eilert Voß aus Emden, der seit Jahren von November bis Januar bei jedem Wetter mit der Kamera das jagdliche Treiben an der Ems in einem Naturschutzgebiet beobachtet: Jagd ohne gebrauchsfähigen Jagdhund, Hinrichtungsorgien auf kürzeste Distanz an Hasen, Abschuss von nichtjagdbaren Gänsearten (Straftat!), die verbotene „Aasjägerei“ (zudem mit an Gewässern verbotenem Bleischrot), bei der der erlegten Gans nur das Brustfleisch entnommen wird und der Kadaver liegenbleibt, oder die Jagd im dichten Nebel, bei der keine Art erkannt werden kann. Alle Anzeigen verliefen im Sande. Man kennt sich in den Behörden.

Nachtrag:

Zu welchen perversen Auswüchsen die Hobbyjagd und Schießlust führt, kann man in der BILD-Zeitung vom 28. Jan. 2025 lesen:

Tödliche Pauschalreisen: Für 26.300 Euro dürfen Jäger 500 Vögel am Tag schießen

28.01.2025

Dortmund (Nordrhein-Westfalen) – Während es in Deutschland verboten ist, auf Singvögel und geschützte Vogelarten zu schießen, locken in Osteuropa und dem Balkan exotische Jagdangebote! Ab 28. Januar werben die Jagd-Reiseanbieter auch wieder auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund um solvente Kunden. […]

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