„Alle Jahre wieder“: Mitarbeiter des Wattenrates Ostfriesland und der Gänsewacht beobachteten am 24. November zwei Gänsejäger, die bei starkem Nebel und Sichtweiten von nur 30 Metern ohne einen Jagdhund binnendeichs am Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ auf Gänsejagd waren. Sie führten Gänse-Lockattrappen mit, aber nicht den vorgeschriebenen Jagdhund. Die Jagd bei diesen Sichtverhältnissen ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung (Verordnung über die Jagdzeiten, §1, Abs.3) verboten, weil dann die verschiedenen Gänsearten, jagdbar oder nicht jagdbar, nicht sicher unterschieden werden können. Zudem ist zur Gänsejagd ein Jagdhund mitzuführen (Landesjagdgesetz, §4). Weiterlesen
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