Jagd im rechtsfreien Raum unter untereinander gut bekannten Waidgenossen? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man die Vorgänge um die Jagd im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ , Teil eines EU-Vogelschutzgebietes an der Ems verfolgt.
Die jagdrechtlich nicht zulässige Nacht- und Nebeljagd auf ziehende Gänse im Naturschutzgebiet, so jedenfalls die Antwort aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zur Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates gegen die Untätigkeit der Unteren Jagdbehörde der Stadt Emden, der diese Missstände angezeigt wurden (.pdf Fachaufsichtsbeschwerde_Gaensejagd_Ems_Maerz2011), sei nicht zu beanstanden. Anlass der Fachaufsichtsbeschwerde war die Untätigkeit der Stadt Emden als Aufsichtsbehörde. Erst nach einer Erinnerung nach vier Wochen nahm der Sachbearbeiter der Stadt Emden in einem Dreizeiler Stellung, dass er nicht zuständig sei, sondern die Jagdgenossenschaft für die Einsicht in das Jagdkataster. Inhaltlich wurde sonst überhaupt nicht auf die Jagd bei unsichtigem Wetter mit der Unmöglichkeit des Erkennens der unterschiedlichen Gänsearten reagiert, obwohl die Rechtsaufsicht bei Verstößen eindeutig bei der Unteren Jagdbehörde liegt.