25 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Bausteine für ein Qualitätsmanagement

Kein Grund zum Feiern: 25 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Am 10. Februar 2011 veröffentlichten wir diesen Beitrag:

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: Qualität soll “unabhängig” überprüft werden, frisches MakeUp nach 25 Jahren

Anlass ist eine bundesweite Initiative zur Überprüfung der Managementqualität in Großschutzgebieten. Die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer nimmt daran freiwillig teil.  Dazu hatte ein Fachkomitee aus Vertretern von Land und Bund, von Universitäten und Naturschutzverbänden, aus Nationalparks sowie vom Dachverband der Nationalen Naturlandschaften (Europarc) den Nationalpark bereist. Wir hatten Zweifel daran geäußert, ob hier wirklich „unabhängig“ geprüft wird, zumal die Akteure z.T. direkt Abhängig von politischen Entscheidungsträgern wie dem Bundesumweltminister sind. Und von dort bekam der Naturschutz selten Gutes, sieht man von bedrucktem Papier ab.

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Ems: Überführung „AIDAsol“: Gaffer ohne Grenzen in Schutzgebieten

EU-Vogelschutzgebiet und Musikdampfer "AIDAsol": Gänse auf der Flucht

Das gewohnte Bild: Die Meyer Werft in Papenburg überführte am 11. März  ihren Neubau „AIDASol“ über die viel zu enge Ems an die Küste.

Diesmal ohne Feuerwerk wie auf der „Disney Dream“ (es war ja auch noch hell), ohne Musik (die wurde aus „Naturschutzgründen“ vom Landkreis Leer von Bord der Meyer Schiffe ohnehin verboten), aber mit häufigen und völlig unnötigem Gebrauch des Schiffs-Typhons zur Begrüßung der Schaulustigen, die die Emsufer säumten. Diese dem Dickschifffaszinosum erlegenen Gaffer kannten in ihrer maritimen Seh-Geilheit im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen:

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Integrierter Bewirtschaftungsplan Ems (IBP): Kreisjägermeister und Krähentöter als ständiger Vertreter der Jagd vorgeschlagen

Flugunfähige Blässgänse an der Ems. Es liegt nahe, dass die Tiere durch die intensive Bejagung angeschossen wurden. Blässgänse dürfen in diesem EU-Vogelschutzgebiet nicht bejagt werden. Die Gans links im Bild sieht nach einem Hybriden zwischen Bläss- und Graugans aus, mit hellerem Gefieder, aber mit Blässe, sie ist flugfähig und vermutlich mit einer der verkrüppelten Blässgänse verpaart.

Am 09. Dezember 2010 berichteten wir über den „integrierten Bewirtschaftungsplan Emsästuar (IBP Ems)“, an dem alle Akteure an der Ems mitwirken sollen. Die Federführung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutzschutz (NLWKN). Der Wattenrat hatte an der Auftaktveranstaltung teilgenommen und dabei ein Positionspapier zur Jagd vorgelegt. Dieses Papier erschien nicht im späteren Protokoll der Veranstaltung. Vor zwei Tagen benannte der zuständige Geschäftsführer des NLWKN einen Vorschlag zur ständigen Vertretung für den Bereich Jagd in der Planungsgruppe Ems mit einer Mail an die Landesjägerschaft in Niedersachsen, die als sog. „anerkannter Naturschutzverband“ gilt.

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BUND fällt schon wieder um: Klageverzicht und Vergleich bei Wattenmeerwindpark „Nordergründe“. Schämt Euch!

Nonnengänse am Wind"park" Wybelsumer Polder/Emden: erhebliches Kollisionsrisiko bei Nebel, Dunkelheit und Starkwind

 

„Auch nach 50 Jahren Verbandsgeschichte steht fest: Der BUND mischt sich ein, er ist Anwalt der Natur!“

Ein Kommentar von Manfred Knake

Vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)  nichts Neues: Schon wieder umgefallen gegen Bares! Der Wattenrat kennt seine Pappenheimer, wir hatten das Gekungel gegen Geld bereits in unserem Beitrag vom 18. September 2010 vorausgesagt. Der BUND, der mit Hilfe des WWF gegen den Nearshore-Wind“park“-Standort „Nordergründe“ im Wattenmeer zwischen Cuxhaven und Wangerooge beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht hatte, zog die Klage nach jahrelanger politischer Massage nun zurück. Im Watt, exakt 560 m entfernt vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer können nun 18  ca. 183 m hohe Windkraftanlagen der Herstellerfirma „Repower“ mitten in einem Seevogellebensraum gebaut werden. Die betroffenen Vogelarten unterscheiden nicht zwischen politisch ausgehandelten Nationalpark- oder Weltnaturerbegrenzen und dem großräumigen Lebensraum Wattenmeer. Das Kollisionrisiko für Vögel ist gerade bei Nebel und Dunkelheit erheblich. Und schlimmer noch: Falls ein Tanker mit Ruderschaden in das Windturbinenfeld geraten sollte, könnte das für die Küste eine Ölpest bedeuten. Das alles ist dem BUND (und dem WWF) bekannt. Der BUND als  „Freunde der Erde“  setzt sich nun über seine früheren Bedenken hinweg macht den Weg frei, zu einem renditemotivierten erheblichen Eingriff in das Wattenmeer. Weiterlesen

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Siegerfoto

Siegerfoto von Bernd Theeßen

Heute erscheint im Emder Teil  der Ostfriesen Zeitung das Siegerfoto zum Thema „Wasser“, fotografiert von Bernd Theeßen aus Hinte in der Nähe der Muschelschillbank von Upleward im Nationalpark Wattenmeer. Herr Theeßen hat uns sein schönes Foto zur Verfügung gestellt, der kunstsinnige Fotograf Eilert Voß aus Widdelswehr hat es kommentiert. Wir danken Herrn Theeßen für die Überlassung des Bildes.

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Meerstrandläufer aus Spitzbergen auf Wangerooge beobachtet

Meerstrandläufer (Calidris maritima), Foto: Andreas Trepte, www.photo-natur.de

Auf Wangerooge wurde ein Meerstrandläufer (Calidris maritima) beobachtet, der am 05. August 2009 auf der norwegischen Insel Spitzbergen farbberingt wurde. Andreas Bange, der derzeit ein „Freiwilliges Ökologisches  Jahr“ (FÖJ) für den Mellumrat auf Wangerooge ableistet, beobachtete den Vogel und las die Ringe ab. Bange beobachtete am selben Tag auch einen zweiten Meerstrandläufer mit norwegischen Ringen: Dieser Vogel wurde als Jungvogel am 27. August 2010 in der Nähe von Longyearbyen auf Spitzbergen beringt. Die Entfernung von Spitzbergen nach Wangerooge beträgt 2700 Kilometer, die die Vögel in nur wenigen Monaten zurücklegten. Meerstrandläufer gehören zu den Watvögeln und halten sich regelmäßig auf dem Zuge im Wattenmeer auf, die europäischen Meerstrandläufer ziehen bis in die Biskaya zum Überwintern.

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Wasservogeljagd an der Ems: Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Emden und Jagd auf Eilert Voß

verletzte Pfeifente

Der vorläufige Höhepunkt des Skandals um die Wasservogeljagd an der Ems im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets,  ist eine Verhandlung vor dem Emder Amtsgericht am gestrigen Tage gegen den Mitarbeiter des Wattenrates und der Gänsewacht Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit mit der Kamera und dem Notizblock die Missstände bei der Jagd im Schutzgebiet dokumentiert hat. Die organisierten Jäger werfen ihm vor, trotz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihn die Jagd gestört zu haben, das kann bestraft werden, ein durchsichtiger Versuch, einen unbequemen Beobachter mundtot zu machen und vom Ort des Geschehens fern zu halten. Der Anwalt der Jäger ist ebenfalls Jäger, laut Jagpachtvertrag vom März 2007 ist er Mitpächter der Jagd im Naturschutzgebiet (der Vertrag liegt dem Wattenrat vor).  Gestern erging noch kein Urteil, die Verhandlung wurde auf den 29. März vertagt, dann berichten wir mehr.

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NABU macht den ADAC

NABU, bleib bei deinen Leisten!

Es ist zum Piepen: Der „anerkannte“ Naturschutzverband Naturschutzbund Deutschland (NABU), nach eigenen Worten „mitgliederstärkster Naturschutzverband“ in Deutschland, macht alles mit, was der Zeitgeist fordert. Nun macht der NABU auch beim „Spritspartraining“ in Zeiten hoher Bezinpreise mit, zusammen mit dem Volkswagenkonzern.

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Windenergie: die Naturschutzverbände und das Schiff Petri

Seeschiff für WKA-Rotoren: Naturschutzverbände auf dem falschen Dampfer

Am 19. Februar berichteten wir über eine unzureichende Leitlinie der EU zu Windenergieanlagen in EU-Vogelschutzgebieten. Auch die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat dieses Thema aufgegriffen und in diesem Zusammenhang den überwiegend untätigen oder mit der Windenergiewirtschaft verbandelten großen Naturschutzverbänden Wind von vorne gegeben.  Den bemerkenswerten EGE-Beitrag drucken wir nachfolgend mit freundlicher Genehmigung der Eulenfreunde nach:

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Landwirtschaft: Scheiße auf Eis

Güllefahrzeug auf gefrorenem Boden

Nun stinken sie wieder, die Felder in Ostfriesland. Trotz klaren Frostwetters und gefrorener Böden waren vor ein paar Tagen viele Landwirte mit ihren Güllefahrzeugen unterwegs, um verbotswidrig ihren gequirlten Flüssigmist hektarweise in der Landschaft zu versprühen.

Da in diesem unserem Lande viel und eigentlich auch gut geregelt ist, sollte man annehmen, dass sich die Bauern an die Regeln halten. Weit gefehlt. Ein Verstoß gegen die Düngeverordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, der Verstoß ist aber inzwischen die Regel, Papier ist eben geduldig.Die „gute fachliche Praxis“ sieht eigentlich vor, dass laut Düngeverordnung Ackerland vom 1. November bis zum 15. Januar und Grünland vom 15. November bis zum 31 Januar UND bei gefrorenem Boden oder Schneebedeckung ab 5 cm nicht begüllt werden darf. Der Boden oder die Pflanzen können den Flüssigmist nicht aufnehmen. Wenn nun Regen auf den gefrorenen Boden mit der Gülleschicht fallen sollte, kann die Gülle leicht in Oberflächengewässer abgeschwemmt werden, das führt zu erheblichen Gewässerbelastungen mit Fischsterben. Dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Das hindert viele Bauern nicht daran, ihre übervollen Gülletanks gerade bei gefrorenem Boden auszubringen, weil gerade dann der harte Boden mit den schweren Fahrzeugen gut befahrbar ist.

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