
Screenshot-Bildzitat: Umgehungsstraße Bensersiel am falschen Ort, Weser-Kurier, 03. Juni 2015, Foto: Albers
Dem Wattenrat Ostfriesland liegt das anwaltlich vorgetragene Begehren des Dortmunder Landeigentümers und erfolgreichen Klägers gegen den „Schwarzbau“ der Umgehungstrasse Bensersiel im Landkreis Wittmund vor. Eine Kanzlei aus Hannover fordert mit Schreiben vom 24. September 2015 den Esenser Stadtdirektor Harald Hinrichs dazu auf, den Straßenabschnitt auf den betroffenen Flächen des Eigentümers zurückzubauen und die überbauten landwirtschaftlichen Flächen bis zum 30. Oktober 2015 wiederherzustellen:
„ […] Gegenstand unserer Beauftragung ist folgender Sachverhalt: Unser Mandant ist Eigentümer eines Bauernhofes sowie landwirtschaftlicher Flächen in Esens – Bensersiel . Die landwirtschaftlichen Flächen wurden durch den Bau einer kommunalen Entlastungsstraße in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnitten, so dass rund zwei Drittel der Flächen nicht mehr vom Hofgebäude aus zu bewirtschaften sind. Die Rechtsgrundlagen für den Bau der kommunalen Entlastungsstraße wurden durch unseren Mandanten mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.01.2014 ( Satzung Nr. 72 nebst Änderung ) , sowie vom 27.03. 2014 ( Satzung Nr.67 ) erfolgreich angefochten. Auch das zugrunde liegende Flurbereinigungsverfahren wurde durch das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.02.2015 für unwirksam erklärt, so dass unser Mandant vom ArL Weser – Ems zum 01.08. 2015 wieder in Besitz und Nutzung seiner Flurstücke eingewiesen wurde. Die kommunale Entlastungsstraße stellt demnach einen „Schwarzbau“ auf den Flächen unseres Mandanten dar, der von ihm nicht hinzunehmen ist. Namens und Vollmacht unseres Mandanten fordere ich Sie hiermit auf, die kommunale Entlastungstraße [genannt werden hier die betroffenen Flurstücke des Klägers] bis spätestens zum 30. Oktober 2015 vom Grundstück unseres Mandaten zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen […]“
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