Der vorläufige Höhepunkt des Skandals um die Wasservogeljagd an der Ems im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“, Teil eines EU-Vogelschutzgebiets, ist eine Verhandlung vor dem Emder Amtsgericht am gestrigen Tage gegen den Mitarbeiter des Wattenrates und der Gänsewacht Eilert Voß, der in jahrelanger Kleinarbeit mit der Kamera und dem Notizblock die Missstände bei der Jagd im Schutzgebiet dokumentiert hat. Die organisierten Jäger werfen ihm vor, trotz einer Einstweiligen Verfügung gegen ihn die Jagd gestört zu haben, das kann bestraft werden, ein durchsichtiger Versuch, einen unbequemen Beobachter mundtot zu machen und vom Ort des Geschehens fern zu halten. Der Anwalt der Jäger ist ebenfalls Jäger, laut Jagpachtvertrag vom März 2007 ist er Mitpächter der Jagd im Naturschutzgebiet (der Vertrag liegt dem Wattenrat vor). Gestern erging noch kein Urteil, die Verhandlung wurde auf den 29. März vertagt, dann berichten wir mehr.
Tempus fugit
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