
Gänsezug an der Ems: Auch bei diesem Licht wird auf Gänse geschossen, in einem EU-Vogelschutzgebiet! Da die Arten bei diesem Licht nicht sicher angesprochen werden können, ist die Bejagung nach der Bundesjagdzeitenverordnung nicht zulässig (§1 Abs.3)! Foto (C): Voß
Dr. Daniel Hoffmann, Wildbiologe, schießt sich in der Jagdzeitung „Wild und Hund“ auf die Gegner der Gänsejagd ein. Während auch in Vogelschutzgebieten, wie z.B. an der Ems, in der Dunkelheit und bei Nebel auf Gänse und Enten geschossen wird, deren Artzugehörigkeit auch Kenner bei diesem Licht nur schwer oder gar nicht bestimmen können, lässt sich Dr. Hoffmann im Jägerblatt über wissenschaftlich ausgebildete Ornithologen aus. Werner Hupperich hat seinerseits die Äußerungen von Dr. Hoffmann aufs Korn genommen. Wir danken für seinen Beitrag.








