 Pressekonferenz der Grünen im Sielwärtergebäude von Petkum
Wasservogeljagd in EU-Vogelschutzgebieten: Pressetermin der Grünen in Petkum an der Ems
Mit Naturschutzthemen tut sich die Lokalpresse oft schwer, wie der Pressetermin am 06. Januar 2012 in Petkum bei Emden an der Ems zum Thema Gänsejagd in EU-Vogelschutzgebieten wieder einmal beweist. Eingeladen hatten die Grünen aus Emden, die den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der niedersächsischen Landtagsfraktion und naturschutzpolitischen Sprecher der Grünen, Christian Meyer, nach Petkum geholt hatten, um sich ein Bild vom Ort des Geschehens zu machen.
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 Waidmanns Revolutionssgeschwurbel: "WIR alle müssen bereit sein, zu wählen und abzuwählen, nicht mehr nach dem Sinn einer Wahl zu fragen sondern sie nur noch als Mittel des Machtentzuges zu begreifen. NUR das hilft notfalls, sonst NICHTS. Andernfalls wird hier schon bald eine tiefe Staatsverdrossenheit auch bei Mitgliedern der von mir genannten Gruppen noch weiter um sich greifen und diesen Staat hier letztlich durch Unterlassung töten."
Gestern machte der Wattenrat per Mail auf den neuen Beitrag „Gänseschießer an der Ems: Lokalpresse mauert, Jäger pöbeln“ im Jagdforum von “Wild und Hund”“ aufmerksam, eine Kopie ging auch an die Redaktion der Jagdzeitung „Wild und Hund“ im Paul-Parey-Verlag, die ein Internetforum für Jäger eingerichtet hat. Im Unterforum „Jagd in den Medien“ wurde das Thema „Gänsejagd an der Ems“ unter “Erneuter Zwischenfall bei der Gänsejagd in Petkum” ausführlich diskutiert, mit sehr harten Bandagen, also inklusive persönlicher Beleidigungen und Pöbeleien gegen die Gänseschützer an der Ems.
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 Flügelverletzte Blässgans (nicht jagdbare Art), NSG "Petkumer Deichvorland"/Ems, 26. Nov. 2011
Die aktuellen jagdlichen Missstände bei der Wasservogeljagd an der Ems wurden hier auf den Wattenratseitenin den letzten Tagen ausführlich dargestellt. In der Lokalpresse findet diese skandalöse Jagdausübung kaum statt, es wird einfach darüber geschwiegen, die Leserschaft erfährt kaum etwas davon. Eine Ausnahme war die „Emder Zeitung“ vom 11. November 2011.
Danach war auch in der „EZ“ wieder Ruhe, obwohl sich inzwischen völlig neue Gesichtspunkte ergeben haben, z.B. der Nachweis einer geschossenen Blässgans als Schrotträger, dargestellt mit einem Röntgenbild und die damit verbundene Strafanzeige wegen eines Schonzeitvergehens gegen den bekannten Gänsejäger Take H. aus Petkum. Und im Jagdforum der Zeitung “Wild und Hund” wird von Gänseschießern gepöbelt, denen man auch als Mensch nicht im Dunkeln begegnen möchte, siehe weiter unten. [#edit 28. Nov. 2011: Alle Forenbeiträge zum Thema wurden heute gelöscht!] weiter »

Angeblich, aber nur gerüchteweise, plant die Stadt Emden einen Flyer, früher Faltblatt genannt, der für die Vorzüge der Gänsejagd im Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” an der Ems, Teil eines europäischen Vogelschutzgebietes, werben soll. Dem Wattenrat gelang es, über befreundete Jägerkreise einen Vorabdruck zu erhalten, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen!
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 Flügelverletzte Nilgänse in Neermoor/LK Leer, 17. Nov. 2011
Während in diesen Tagen in Ostftriesland schon Fußballspiele wegen des dichten Nebels abgesagt und mehrere Boßlergruppen durch die Polizei von den Straßen geholt wurden, hält das Wasservogeljäger nicht von ihrem Hobby ab, bei völlig unsichtigem Wetter auf Gänse zu schießen, die sich bei dieser Sicht nicht nach Arten mit Jagdzeiten und Arten ohne Jagdzeiten unterscheiden können; das produziert strafbare Schonzeitvergehen! weiter »
 "Kollateralschaden": frischtote Blässgans nach der Jagd bei Dunkelheit und Nebel (nicht der Originalfundort, der ist 200 m entfernt!)
„Dunkel war´s, nichts war zu sehen, als die Polizei erschien“… bei den Gänseschießern im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland”.
Nur ist nichts Lyrisches an den Jagdverstößen im Schutzgebiet, klare Prosa ist angesagt. Es war wieder einmal soweit: Bei Dunkelheit und Nebel waren Wasservogeljäger wie in jedem Jahr im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, Teil eines EU-Vogelschutzgebietes, unterwegs. Deutlich waren schon zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr Schrotschüsse aus dem Schutzgebiet zu hören, bei Dunkelheit und Nebel mit späteren Sichtweiten zwischen 50 und 80 Metern! Sonnenaufgang war erst um 07.46 Uhr, jagdrechtlich darf aber schon 90 Minuten vor Sonnenaufgang bis 90 Minuten nach Sonnenaufgang gejagt werden, zulässiger Jagdbeginn in diesem Falle also ab 06.16 Uhr, aber nur wenn die Sichtverhältnisse dies zulassen; so sagt es der § 1 Absatz 3 der Bundesjagdzeitenverordnung weiter »
 Erst Zugvogeltage, dann Bratpfanne: Das Ende einer Gans
Der Legende nach schnatterten die Gänse aufgeregt im Gänsestall, als der heilige Sankt Martin sich in Tours dort versteckte, um sich so seinem ihm angetragenen Amt als Bischof zu entziehen. Durch den Gänselärm wurde er entdeckt, das Amt war seins. Als „Dank“ für den verräterischen Lärm wird nun in vielen katholischen Landesteilen am 11. November eine Martinsgans verspeist, in der Regel eine Hausgans. Derzeit wird aber in vielen Landesteilen auch wieder Jagd auf wildlebende ziehende Gänse aus der Arktis gemacht, die noch vor wenigen Tagen anlässlich der „3. Zugvogeltage“, veranstaltet von der Verwaltung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer , auf vielen Veranstaltungen an der Küste bewundert werden konnten. Vieler dieser Zugvögel sind nun bereits tot, deponiert in der Tiefkühltruhe oder wurden verspeist, verendet im Schrotfeuer vieler Jäger, mehr oder weniger legal (wenn sie bei Dunkelheit und Nebel erlegt wurden, ohne sie nach jagdbaren und nicht jagdbaren Arten unterscheiden zu können), auch in Vogelschutzgebieten, von der EU-Kommission und den Ländern ausgewiesene Refugien, die keine sind.
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Dr. h.c. Horst Stern zum 89. Geburtstag gewidmet:
 Angeschossene Nonnengans, nicht jagdbare arktische Gans, mit offenem Schussbruch. Terborg/Ems, April 2011
Die dritten Zugvogeltage finden vom 22. bis 30. Oktober mit über 150 Einzelveranstaltungen von Borkum bis Wangerooge, vom Dollart bis Cuxhaven statt. Zugvögel als “Naturschauspiel” zu begucken ist sicher eine spannende und auch lehrreiche Angelegenheit. Viele dieser Vögel, verschiedene Gänsearten aus der Arktis, werden aber schon zwei Tage nach den Zugvogeltagen ab dem 01. November 2011 auch in Niedersachsen wieder ganz legal bejagt und getötet werden, auch in EU-Vogelschutzgebieten an der Ems, die an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer direkt angrenzen. Die Vögel kennen diese menschengemachten Grenzen nicht und fliegen so aus dem Nationalpark direkt ins Schrotfeuer der Hobbyjäger, die ihnen dort auflauern, in der Vergangenheit auch verbotener Weise bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben, ohne dass man bei diesem Licht die Arten sicher ansprechen kann. Jagdverhältnisse also wie in Italien!
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 Flügellahme Pfeifente an der Ems
Interessant, mit welchen verschiedenen Maßstäben ein und dasselbe Gericht bei Jagdverstößen urteilt: Unser Mitarbeiter Eilert Voß wurde vom Amtsgericht Emden zu einem Ordnungsgeld von 2.000 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt, weil er während einer Wasservogeljagd ohne Hund aus einer Deckung am Emsdeich in sein Nebelhorn blies, um auf sich aufmerksam zu machen und dabei Gänse verscheuchte. Die Strafe für diese “Jagdstörung” betrug das Vierfache des brutalen Umgangs eines Jägers mit einer Ente, der eine von ihm angeschossene Ente totgetreten haben soll und dafür wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz 500 Euro zahlen muss. Viermal eine Ente tottreten hat also die gleiche juristische Konsequenz wie einmal ins Nebelhorn blasen. Bemerkenswert auch, dass dieser Vorfall wieder nicht in der Straftatenstatistik der Jagd auftaucht, sondern als “Tierquälerei” behandelt wird. Der Anwalt des tierquälenden Entenjägers ist selber aktiver Jäger, der Kreisjägermeister von Emden ist als Amtsrat beim Amtsgericht in Emden angestellt.
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Die Berichterstattung über die “Jagdstörung” der Gänsejäger an der Ems im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet “Petkumer Deichvorland” ist nicht nur auf Deutschland beschränkt. Spenden für Eilert Voß, der nach der zurückgewiesenen Berufung durch das Landgericht in Aurich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen hat (den eigenen und den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten für zwei Gerichte), [...]
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